Official logo of ANKÖ
Lock Icon Lock Icon Login

Auftraggeber:innen

  • eVergabe+
  • LgU

Auftragnehmer:innen

  • Vergabeportal
  • LgU
Search Icon
Right Chevron
English
  • Für Auftraggeber:innen

    Ausschreibungen durchführen und von den ANKÖ-Vorteilen profitieren.

    ZURÜCK Für Auftraggeber:innen
    • Aufträge ausschreiben
      • Vorteile
      • Schritte
      • Leistungen
      • Kontakt
      • Broschüre
    • Eignung prüfen
      • Vorteile
      • Schritte
      • Leistungen
      • Kontakt
      • Broschüre
      • Hier Zugang anfordern
    • Auktionen durchführen
      • Vorteile
      • Schritte
      • Leistungen
      • Kontakt
      • Broschüre
  • Für Auftragnehmer:innen

    Öffentliche Ausschreibungen finden mit dem ANKÖ-Angebot.

    ZURÜCK Für Auftragnehmer:innen
    • Aufträge finden
      • Vorteile
      • Schritte
      • Leistungen
      • ANKÖ Donau
      • Ausschreibung der Woche
      • Kontakt
      • Broschüre
      • Preise
    • Eignung nachweisen
      • Vorteile
      • Schritte
      • Leistungen
      • Anleitungen & Formulare
      • Kontakt
      • Broschüre
      • Preise
    • Angebote abgeben
      • Vorteile
      • Schritte
      • Signatur
      • Kontakt
      • Broschüre
  • Über uns
  • Team
  • Support
  • News
  • Webinarkalender
  • Events
  • Karriere
  • Presse
Contact Icon
Direkter und persönlicher Support

Wir helfen Ihnen gerne! Sie erreichen uns Mo - Do 8:00 - 17:00 Uhr und Fr 8:00-14:30 Uhr.

Hier Ihre ANKÖ-Nummer registrieren

+43 1 3336666-0

office@ankoe.at

Achtung bei Angeboten aus China: Deep Dive beim Vergabeforum 2026

Achtung bei Angeboten aus China: Deep Dive beim Vergabeforum 2026

Beim Umgang mit Angeboten aus China müssen öffentliche Auftraggeber:innen zwischen zulässigen Beschränkungen und verbindlichen Ausschlusspflichten unterscheiden. Dr. Matthias Öhler von Schramm Öhler Rechtsanwälte und ANKÖ-Geschäftsführer Emir Prcić zeigen beim Vergabeforum 2026, warum dafür der Blick auf den Bieter:innensitz allein nicht genügt.

Am 22. und 23. Oktober 2026 bringt das von Business Circle veranstaltete Vergabeforum im Wiener MAK aktuelle Judikatur, neue Vergaberegeln und strategische Beschaffungsfragen zusammen. Der Deep Dive „Angebote aus China“ verbindet dabei die Analyse des österreichischen Vergabemarkts mit konkreten Rechtsfragen.

Ein erster Einblick im Video

Warum genügt bei Angeboten aus China der Blick auf den Bieter:innensitz nicht? Im gemeinsamen Video erläutern Dr. Matthias Öhler und Emir Prcić die Bedeutung von Produkten, Komponenten und Lieferketten und geben einen Ausblick auf die rechtlichen Fragen, die sie beim Vergabeforum 2026 vertiefen.

Jetzt das Video mit Matthias Öhler und Emir Prcić ansehen

Der Unternehmenssitz zeigt nur einen Teil des Bildes

Eine von Emir Prcić vorgestellte Auswertung von 291.095 Angeboten und 75.226 Vergabeverfahren zwischen 2018 und 2026 ergab lediglich drei Angebote chinesischer Unternehmen, die direkt teilgenommen haben. Diese Zahl beschreibt jedoch nicht die Verbreitung chinesischer Waren: Produkte und Komponenten können über österreichische oder europäische Händler:innen und Subunternehmer:innen in öffentliche Aufträge gelangen. Herkunft des Unternehmens, Warenursprung und Lieferkette sind deshalb getrennt zu betrachten.

Ausschlussrecht und Ausschlusspflicht unterscheiden

Nach der EuGH-Rechtsprechung haben Unternehmen aus Drittstaaten ohne einschlägiges Beschaffungsabkommen keinen unionsrechtlich gesicherten Anspruch auf gleichberechtigten Marktzugang. Fehlt eine verbindliche EU-Regelung, entscheiden Auftraggeber:innen im konkreten Verfahren über ihre Zulassung. Daraus folgt allerdings kein pauschaler Ausschlussgrund für jedes chinesische Produkt, das ein österreichisches Unternehmen anbietet.

Für Waren bestehen eigene Regelungen. Im Sektorenbereich erlaubt § 303 BVergG 2018 bei Liefervergaben im Oberschwellenbereich unter bestimmten Voraussetzungen das Ausscheiden eines Angebots, wenn mehr als 50 Prozent des Warenwerts aus Drittstaaten ohne entsprechendes Marktzugangsabkommen stammen. Maßgeblich ist der zollrechtliche Warenursprung.

Eine grundsätzliche Ausschlusspflicht sieht hingegen die IPI-Maßnahme für bestimmte Medizinproduktevergaben ab einem geschätzten Auftragswert von fünf Millionen Euro ohne Umsatzsteuer vor: Angebote chinesischer Wirtschaftsteilnehmer:innen sind auszuschließen. Bei erfassten Aufträgen ist außerdem der Anteil chinesischer Medizinprodukte auf höchstens 50 Prozent des Gesamtauftragswerts begrenzt – auch bei europäischen Auftragnehmer:innen. Die vorgesehenen Ausnahmen sind gesondert zu prüfen.

Europäische Instrumente mit unterschiedlicher Wirkung

Neben dem International Procurement Instrument (IPI) enthält der Net-Zero Industry Act (NZIA) für erfasste Beschaffungen von Netto-Null-Technologien besondere Nachhaltigkeits- und Resilienzvorgaben. Der vorgeschlagene Industrial Accelerator Act (IAA) soll weitere Anforderungen an CO₂-arme Produkte und europäische Herkunft einführen, befindet sich aber noch im Gesetzgebungsverfahren. Für Vergabestellen ist daher entscheidend, welche Vorschriften bereits gelten und welche Beschaffungen sie tatsächlich erfassen.

Kritische Komponenten frühzeitig prüfen

Besonders heikel wird es, wenn erst nach Angebotsabgabe Herkunft oder technische Abhängigkeiten kritischer Komponenten erkennbar werden, etwa bei einem Wechselrichter oder einer Cloud-Lösung. Bei Angeboten österreichischer Bieter:innen schafft der bloße Wunsch, eine Komponente nicht einzusetzen, noch keinen Ausscheidensgrund. Im offenen Verfahren dürfen Angebotsänderungen zudem nicht ausverhandelt werden. Für die Praxis bedeutet das: Erforderliche Herkunftsnachweise sowie sachlich begründete Sicherheits- und Lieferkettenanforderungen sollten bereits in der Ausschreibung klar festgelegt werden.

Deep Dive am 22. Oktober

Dr. Matthias Öhler und Emir Prcić vertiefen diese Fragen am Donnerstag, 22. Oktober 2026, um 12:15 Uhr im Deep Dive „Angebote aus China“. Im Mittelpunkt stehen die Prüfung des Warenursprungs und einzelner Komponenten, europäische Beschaffungsinstrumente sowie der Umgang mit Angeboten aus anderen Drittstaaten. Veranstaltungsort ist das MAK – Museum für angewandte Kunst, Stubenring 5, 1010 Wien.

Fachaustausch mit Eiswagen und Vergabe-Party

Der ANKÖ wird während des Vergabeforums wieder live vor Ort sein. Dort lässt sich der fachliche Austausch aus den Vorträgen direkt fortsetzen, selbstverständlich begleitet vom legendären ANKÖ-Eiswagen. Für 2026 sind neue Eissorten vorgesehen. Welche das sein werden, bleibt vorerst noch geheim. Am Donnerstagabend bietet außerdem die Vergabe-Party Gelegenheit, Gespräche abseits der Fachforen weiterzuführen.

€ 100,– Vorteil für ANKÖ-Mitglieder

ANKÖ-Mitglieder erhalten dank der Kooperation mit dem Vergabeforum einen Preisnachlass von € 100,– auf die jeweils geltende Teilnahmegebühr. Einfach auf der Seite des Vergabeforums auf „Anmelden“ klicken und im Anmeldeprozess den Rabattcode „AUWRO“ verwenden!

Wer sich zu den Auswirkungen des Vergaberechtsgesetzes 2026, zu aktueller Judikatur und zu den strategischen Zukunftsfragen der öffentlichen Beschaffung fundiert orientieren möchte, findet an diesen beiden Tagen ein außergewöhnlich dichtes Programm und die relevanten Gesprächspartner:innen gleich dazu.

Links:

  • Programm und Anmeldung zum Vergabeforum 2026

  • Video: Matthias Öhler und Emir Prcić über Angebote aus China

  • Europäische Kommission – IPI-Maßnahme für chinesische Medizinprodukte

  • Europäische Kommission – Net-Zero Industry Act, Vorgaben für öffentliche Beschaffung

  • Europäische Kommission – Vorschlag zum Industrial Accelerator Act, COM(2026)100

Footer logo

Auftragnehmerkataster Österreich
ANKÖ Service Ges.m.b.H.
ANKÖ Mitglieder Service Ges. m. b. H.

Anschützgasse 1, 1150 Wien

+43 1 3336666-0

office@ankoe.at

© 1999 - 2026

  • Auftraggeber:innen
    • Aufträge ausschreiben
    • Eignung prüfen
    • Auktionen durchführen
  • Auftragnehmer:innen
    • Aufträge finden
    • Eignung nachweisen
    • Angebote abgeben
  • Support
  • Vergabeglossar
  • FAQ
  • Presse
  • Über uns
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
Newsletter abonnieren