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ANKÖ Vergabedialog: So meistern Unternehmen Hürden in Vergabeverfahren

ANKÖ Vergabedialog: So meistern Unternehmen Hürden in Vergabeverfahren
Einfach zu öffentlichen Aufträgen: Unter diesem Motto lud der ANKÖ Unternehmerinnen und Unternehmer zur Veranstaltung ins Designforum im Wiener Museumsquartier. Rund 80 Gäste sind der Einladung gefolgt und haben sich nicht nur über die Anforderungen von öffentlichen Auftraggebern, sondern auch über die Neuerungen im Vergaberecht informiert.
 
23.03.2017

Einfach zu öffentlichen Aufträgen: Unter diesem Motto lud der ANKÖ Unternehmerinnen und Unternehmer zur Veranstaltung ins Designforum im Wiener Museumsquartier. Rund 80 Gäste sind der Einladung gefolgt und haben sich nicht nur über die Anforderungen von öffentlichen Auftraggebern, sondern auch über die Neuerungen im Vergaberecht informiert.

„Für uns wirkt der Prozess immer schwerer überblickbar“. Spricht man mit heimischen Unternehmerinnen und Unternehmern über das Thema öffentliche Vergabe, hört man immer wieder von komplizierten Vorschriften und unüberblickbaren Regeln. Wer sich nicht täglich mit der Materie befasst, der fühlt sich von den Gesetzen und Maßnahmen leicht überfordert. Für Unternehmen ist das oft eine Hürde. Dabei winkt ein lukrativer Markt: In Österreich gab es im vergangenen Jahr über 9.300 Bekanntmachungen öffentlicher Vergabeverfahren. Tendenz steigend.

Wie diese Hürden am besten und effizientesten überwunden werden können, stand beim ANKÖ-Vergabedialog im Designforum im Wiener Museumsquartiert im Zentrum. Schritt für Schritt wurden den rund 80 UnternehmerInnen Hinweise und Tipps präsentiert: Angefangen bei der Suche bis hin zum Thema der Eignungsnachweise.

Mit wenigen Klicks zur Ausschreibung

„Pro Tag sind über das Vergabeportal bis zu 2.500 Aufträge auffindbar“, sagt ANKÖ-Mitarbeiterin Tamara Pfaffl, BSC. Trotz dieser Datenfülle braucht es mit dem Vergabeportal aber nur wenige Klicks, um die passende Ausschreibung zu finden. Und mit eigens erstellbaren Suchprofilen wird der aufwendige Vorgang der Suche zusätzlich automatisiert. Der Nutzer bekommt in der Folge dann eine E-Mail, wenn ein Auftrag die Suchkriterien erfüllt.

Sind die Ausschreibungen erst mal gefunden, geht es darum ein erfolgreiches Angebot zu stellen. Worauf es zu achten gilt, wirkt auf den ersten Blick trivial, erzählt Dipl.-Ing. Matthias Schuff von den Wiener Linien aus der Praxis. Und dennoch sind es gerade die einfachen Dinge, die oft zu Problemen führen. „Stellen Sie Fragen frühzeitig und beachten Sie das Ende der Angebotsfrist.“ Zudem ist es wichtig, die Ausschreibungsunterlagen genau zu lesen und sogenannte Bieterlücken – das heißt die Stellen, die vom Bieter auszufüllen sind – sorgfältig und vollständig zu behandeln. „Und verfassen Sie am besten keine Begleitschreiben“, sagt Dipl.-Ing. Schuff. Bei der Angebotsöffnung könnte das Probleme bereiten.

Fragen zur e-Signatur

Die Angebotsabgabe in der elektronischen Vergabe hingegen macht die Erstellung für Unternehmen einfacher, sagt Jakub Balaz, BA. Beim ANKÖ ist er für die Plattform eVergabe+ zuständig. Mit wenigen Klicks hat man ein rechtssicheres Angebot abgegeben und mit der elektronischen Signatur unterschrieben. Dass dies nicht nur ein wichtiger, sondern oft auch ein unklarer Punkt ist, zeigen die vielen Fragen der UnternehmerInnen: Wie ist vorzugehen, wenn die Geschäftsführung im Ausland sitzt und nicht über die österreichische Handysignatur verfügt. Hier sind einige Lösungen denkbar, so die Antwort beim Vergabedialog. Entweder die Unternehmen nutzen das ANKÖ-Signaturservice, oder der ausländische Geschäftsführer lässt sich im Ergänzungsregister für natürliche Personen eintragen und kann danach mit einer österreichischen SIM-Karte ebenfalls eine Handysignatur lösen.

Gesetzesentwurf ist einsehbar

Und welche Änderungen ergeben sich durch das Bundesvergabegesetz 2017 und wie können sich Unternehmen darauf vorbereiten? „Noch sind viele Punkte nicht ausreichend geklärt“, sagt dazu Vergaberechtsexperte Dr. Matthias Öhler von der renommierten Kanzlei Schramm Öhler. Mit dem Beschluss eines Gesetzes ist erst mit Herbst zu rechnen. Mit einigen Inhalten werden sich Vergabejuristen aber noch länger beschäftigen müssen, so Dr. Öhler. Der Entwurf ist auch für Unternehmen bereits einsehbar. Und auf eines könne man sich bereits vorbereiten: Es wird vermutlich mehr Verhandlungsverfahren geben, sagt Dr. Öhler.

Auf die e-Vergabe vorbereiten, können sich UnternehmerInnen auch mit der Liste geeigneter Unternehmer® sagt ANKÖ-Team-Leiterin Mag.a Valerie Köhl. Hier müssen Eignungsnachweise nur einmal hochgeladen werden und nicht bei jedem Angebot gesondert abgegeben werden. Weitere Vereinfachung gibt es zudem mittels automatisierter Schnittstellen, erklärt Mag.a Köhl: "Mit Schnittstellen zu wichtigen Verzeichnissen wie der GISA oder zur Wiener Gebietskrankenkasse zur Überprüfung von Verstößen gegen das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, wird dem Unternehmen ein greifbarer Mehrwert geboten."

Das Resümee der UnternehmerInnen: „Wir sind eigens aus Linz angereist“, erzählt eine Gruppe Teilnehmer beim Ausklang mit Hot Dogs und Getränken. Die Reise habe sich ausgezahlt, so die Einschätzung.

 
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