BVergG-Novelle beschlossen, neue Schwellenwerte 2026 und erstmals KI-Suche im ANKÖ
Sehr geehrter Herr Mag. Gerstl,
das Vergaberecht startet mit voller Dynamik ins Jahr 2026. Unser aktueller Newsletter bringt Sie kompakt auf den neuesten Stand, mit klarem Fokus auf Praxis und Umsetzung.
Den Auftakt macht die final beschlossene BVergG-Novelle 2026. Nach Entwurf, Begutachtung und Regierungsvorlage steht nun fest, welche Änderungen tatsächlich kommen. Wir geben Ihnen einen strukturierten Überblick über die beschlossenen Neuerungen.
Parallel dazu gelten bereits seit 1. Jänner 2026 die neuen EU-Schwellenwerte, während die nationalen Unterschwellenregelungen im Frühjahr nachziehen. Was gilt seit Jahresbeginn? Was ändert sich mit Inkrafttreten der Novelle? Wir ordnen die neuen Vergabeschwellen 2026 praxisnah für Sie ein.
Digital wird es mit der neuen KI-Suche im ANKÖ Vergabeportal: Natürliche Sprache steuert komplexe Filterlogik. Die KI übersetzt Suchanfragen automatisch in präzise Parameter. Ein echter Quantensprung für alle, die Ausschreibungen effizient finden wollen.
Und schließlich ein Thema mit internationaler Tragweite: IPI erstmals scharf gestellt. Seit 30. Juni 2025 sind öffentliche Auftraggeber:innen bei bestimmten Medizinprodukten verpflichtet, Angebote aus China auszuschließen. Welche Prüf-, Dokumentations- und Vertragspflichten sich daraus ergeben und was das für die Praxis bedeutet, lesen Sie in unserem Beitrag.
Für alle, die sich im Raum Linz auf die neue Vergabenovelle vorbereiten wollen, habe ich einen kleinen Tipp: Am 12. März gibt es in Linz eine Veranstaltung von Heid & Partner, bei der auch der ANKÖ live auf der Bühne sein wird.
Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und einen erfolgreichen Start in das Vergabejahr 2026.
Ihr
Emir Prcić, MBA