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Die Schwellenwerteverordnung ab 1. Jänner 2024 - ANKÖ

Geschrieben von Thomas Gerstl | 02.01.2024 14:49:33

Rechtzeitig vor dem Jahresende 2023 wurde die innerstaatliche Schwellenwerte-Verordnung um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Öffentliche Auftraggeber:innen haben weiterhin die Möglichkeit, Direktvergaben an Unternehmen bis zu einem Nettowert von 100.000 Euro durchzuführen. Zudem ist im Baubereich das nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachung mit bis zu drei Unternehmen bis zu einem Nettowert von 1 Million Euro als zulässiges Vergabeverfahren gestattet.

Die aktuell geltenden Richtwerte (ab 01.01.2024):

Nicht offenes Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung:

Im Baubereich bis EUR 1.000.000,-
Im Liefer- und Dienstleistungsbereich bis EUR 100.000,-

Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung:

Im Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich bis EUR 100.000,-

Schwellenwerte im klassischen Bereich:

Verfahrensart Schwellenwerte (exkl. USt.)
Direktvergabe EUR 100.000,–
Direktvergabe im besonderen Dienstleistungsbereich EUR 100.000,–
Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung im Liefer- und Dienstleistungsbereich EUR 130.000,–
Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung im Baubereich EUR 500.000,–
Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung im besonderen Dienstleistungsbereich EUR 150.000,–
Auftragsart  
Lieferaufträge EUR 221.000,–
Lieferaufträge bei Zentrale öffentliche Auftraggeber EUR 143.000,–
Dienstleistungsaufträge EUR 221.000,–
Dienstleistungsaufträge bei Zentrale öffentliche Auftraggeber EUR 143.000,–
Bauaufträge EUR 5.538.000,–


Schwellenwerte im Sektorenbereich:

Verfahrensart Schwellenwerte (exkl. USt.)
Direktvergabe EUR 100.000,–
Direktvergabe im besonderen Dienstleistungsbereich EUR 150.000,–
Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung im Liefer- und Dienstleistungsbereich EUR 200.000,–
Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung im Baubereich EUR 500.000,–
Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung im besonderen Dienstleistungsbereich EUR 200.000,–
Auftragsart  
Lieferaufträge EUR 443.000,–
Dienstleistungsaufträge EUR 443.000,–
Bauaufträge EUR 5.538.000,–


Erklärung:

Alle Angaben betreffen den geschätzten Auftragswert exkl. USt. Als ein Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich (OSB) gilt jenes, bei dem der geschätzte Auftragswert (exkl. USt.) mindestens die obengenannten Schwellenwerte erreicht. Sollte sich der geschätzte Auftragswert (exkl. USt.) unter dem Schwellenwerte befinden, handelt es sich um ein Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich (USB).

Hier können Sie die Liste der aktuellen Schwellenwerte (Stand: 01.01.2024) downloaden