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Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) beim ANKÖ: Registerauskunft für Verbände und Eignung im Fokus

Geschrieben von Peter Schurr | 30.06.2025 12:59:17

Wie lassen sich Korruption bei Vergabeverfahren effektiv bekämpfen und Eignungsprüfungen rechtssicher und effizient gestalten? Diese und weitere Fragen standen im Mittelpunkt des ANKÖ-Seminars „Verbandsregisterauskünfte und Eignung“, das am 17. Juni 2025 sowohl vor Ort als auch online über 300 interessierte Teilnehmer:innen versammelte. Die Veranstaltung wurde in Kooperation mit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) durchgeführt. Fachlicher Höhepunkt war der Vortrag von OStA Mag. Roman Reich sowie ein Beitrag über die Liste geeigneter Unternehmen® (LgU) durch Mag. Valerie Kramer. 

Starke Beteiligung und aktueller Fokus 

Mit rund 40 Teilnehmer:innen vor Ort in den Räumlichkeiten des ANKÖ in Wien und weiteren ca. 300 Personen online, stieß das Seminar auf erfreulich großes Interesse. Die Veranstaltung richtete sich insbesondere an öffentliche Auftraggeber:innen, die im beruflichen Alltag regelmäßig mit komplexen Anforderungen rund um Vergabeverfahren und Eignungsprüfungen konfrontiert sind. Im Fokus standen aktuelle Entwicklungen in der Korruptionsbekämpfung und konkrete Hilfestellungen für die tägliche Vergabepraxis. 

Die Rolle der WKStA bei Vergabevergehen 

Oberstaatsanwalt Mag. Roman Reich, LL. M. von der WKStA, gab einen fundierten Einblick in die Aufgaben und Zuständigkeiten seiner Behörde. Besonders hervorgehoben wurde § 168b StGB – das sogenannte „Vergabekartellverbot“. Dieser Paragraf stellt wettbewerbsbeschränkende Absprachen zwischen Bieter:innen bei Vergabeverfahren unter Strafe, insbesondere wenn diese zum Ziel haben, die Zuschlagserteilung in unzulässiger Weise zu beeinflussen. 

Abseits der Vergabewelt ist die WKStA auf besonders komplexe Wirtschafts- und Korruptionsdelikte spezialisiert und übernimmt unter anderem Verfahren wegen schwerem Betrug, Bestechung, Bilanzfälschung, Geldwäscherei, Insiderhandel sowie wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Vergabeverfahren. Ihre Zuständigkeit greift insbesondere dann, wenn besondere wirtschaftliche Fachkenntnisse erforderlich sind oder ein gesteigertes öffentliches Interesse besteht. Damit trägt die WKStA wesentlich zur wirksamen strafrechtlichen Aufarbeitung wirtschaftskrimineller Handlungen bei. 

Auch das Thema Verbandsregister stieß auf großes Interesse: Auftraggeber:innen müssen gem. § 82 Abs 2 Z 1 BVergG bei der WKStA Auskünfte darüber einholen, ob gegen ein Unternehmen ein Strafverfahren läuft (Beschuldigte) oder bereits eine Verurteilung erfolgt ist. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und praktischen Abläufe – von der Antragstellung bis zur Auskunftserteilung – wurden von Reich detailliert erläutert. 

Warum Auskünfte dauern und was sich ändern sollte 

Ein besonderes Augenmerk legte Reich auf die zahlreichen formalen und inhaltlichen Schritte, die bei der Bearbeitung von Anträgen auf Verbandsregisterauskünfte notwendig sind. Vom korrekten Einbringen über die manuelle Prüfung und Datenerhebung bis hin zur Rückmeldung an die Antragsteller:innen – der Prozess ist komplex und aufwändig. Damit machte Reich auch nachvollziehbar, warum es zu längeren Wartezeiten kommen kann. Allein im Jahr 2024 wurden laut WKStA bereits 9.866 Anträge bearbeitet – ein deutlicher Anstieg gegenüber 2019 mit 3.919 Anträgen und 2011 mit lediglich 490 Fällen. Die Nachfrage steigt also kontinuierlich. Auch hier erlauben wir uns darauf hinzuweisen, dass die Beantragung der Registerauskunft für Verbände derzeit rund 10 Tage in Anspruch nimmt. 

Besonders kritisch sieht Reich in diesem Zusammenhang die gesetzlich vorgeschriebene Auskunft zu laufenden Verfahren (§ 89m Abs 1 Z 2 GOG). Diese sei in der Praxis sehr ressourcenintensiv, obwohl der Informationswert für die Antragsteller:innen oftmals gering sei. Er plädierte daher dafür, diese Bestimmung zu streichen, um sowohl Effizienz als auch Rechtsklarheit zu verbessern. 

Die LgU® als Schlüssel zur effizienten Eignungsprüfung 

Im zweiten Teil der Veranstaltung präsentierte Mag. Valerie Kramer, Teamleiterin der LgU®, wie öffentliche Auftraggeber:innen rasch, transparent und rechtssicher die Eignung von Bieter:innen prüfen können. Die LgU® ist eine Online-Datenbank für Eignungsnachweise und bündelt zahlreiche Dokumente – von der Gewerbebefugnis über Sozialversicherungsdaten bis hin zu verwaltungsstrafrechtlichen Auskünften – und aktualisiert diese zum Teil automatisch über verlässliche Schnittstellen. 

Ein besonderes Highlight war die Vorschau auf das neue LgU-Cockpit, das eine noch benutzer:innenfreundlichere Eignungsprüfung ermöglicht: Auftraggeber:innen können damit Anforderungen definieren und Unternehmen automatisiert bewerten lassen – ein echtes Effizienzplus für alle, die regelmäßig mit Ausschreibungen zu tun haben. 

Austausch und Netzwerken 

Nach den spannenden Vorträgen bot der informelle Ausklang bei Getränken und Snacks die Möglichkeit zum Austausch mit Expert:innen und Kolleg:innen aus dem öffentlichen Sektor. Zahlreiche Fragen aus dem Publikum – sowohl vor Ort als auch via Online-Chat – zeigten, wie praxisrelevant das Thema ist. 

Fazit

Das Seminar hat einmal mehr bewiesen, wie wichtig aktuelle Informationen und der direkte Austausch für die tägliche Vergabepraxis sind. Der ANKÖ bedankt sich bei allen Teilnehmenden und freut sich auf weitere spannende Veranstaltungen im Dienste der Transparenz und der Rechtssicherheit. 

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