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Ein Jahr IFG: Was öffentliche Auftraggeber:innen jetzt aus der Praxis lernen müssen

Ein Jahr IFG: Was öffentliche Auftraggeber:innen jetzt aus der Praxis lernen müssen

Seit dem 1. September 2025 gilt in Österreich das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und damit ein grundlegend neues Transparenzregime für die öffentliche Hand. Nach dem ersten Jahr ist der richtige Zeitpunkt gekommen, nicht nur auf den Gesetzestext, sondern vor allem auf Erfahrungen, offene Rechtsfragen und funktionierende Umsetzungsprozesse zu blicken. Der Auftragnehmerkataster Österreich (ANKÖ) und CHG Czernich Rechtsanwälte laden dazu im Oktober nach Wien, Salzburg und Innsbruck ein.

Hundert Jahre Amtsgeheimnis und dann ein Systemwechsel

Mit dem Inkrafttreten des IFG wurde die verfassungsgesetzliche Amtsverschwiegenheit nach rund 100 Jahren abgeschafft. An ihre Stelle traten zwei Säulen: die proaktive Veröffentlichung von Informationen von allgemeinem Interesse und ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht auf Zugang zu vorhandenen Informationen auf Antrag. Eine wichtige Differenzierung: Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohner:innen sind nur von der proaktiven Veröffentlichungspflicht ausgenommen, aber Informationsbegehren müssen auch sie behandeln.

Aus vergaberechtlicher Sicht ist dieser Systemwechsel besonders relevant. Verträge mit einem Wert von mindestens 100.000 Euro gelten nach dem IFG jedenfalls als Informationen von allgemeinem Interesse. Das bedeutet allerdings nicht, dass jeder Vertrag ungekürzt ins Internet gestellt werden darf. Vor jeder Veröffentlichung ist zu prüfen, ob Geheimhaltungsgründe entgegenstehen, etwa der Schutz personenbezogener Daten, von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, laufenden Entscheidungsprozessen oder die Abwehr eines erheblichen wirtschaftlichen oder finanziellen Schadens der öffentlichen Hand. Sind nur einzelne Teile geschützt, ist grundsätzlich zu prüfen, ob der übrige Inhalt durch Schwärzung zugänglich gemacht werden kann.

Ein Jahr Praxis: keine flächendeckende Anfragenflut, aber viele Abgrenzungsfragen

Erste kommunale Praxisberichte zeichnen ein differenziertes Bild: Eine flächendeckende Flut von Informationsbegehren, die Verwaltungen lahmlegt, ist bislang ausgeblieben. Auf der anderen Seite hört man von einzelnen Gemeinden, dass sie gelegentlich intensiv mit Anfragen beschäftigt waren. Entwarnung wäre daher verfrüht, zumal Informationsbegehren formfrei gestellt werden können und grundsätzlich binnen vier Wochen zu behandeln sind. Nur bei besonderen Gründen oder einer notwendigen Anhörung betroffener Personen kann die Frist um weitere vier Wochen verlängert werden.

Zugleich beginnt die Rechtsprechung, die offenen Begriffe des jungen Gesetzes mit Inhalt zu füllen. Besonders praxisrelevant ist die Frage, wann eine Information bereits „vorhanden und verfügbar“ ist. Während das Bundesverwaltungsgericht betont hat, dass Informationen nicht erst aus umfangreichen Aufzeichnungen neu erstellt werden müssen, vertrat das Landesverwaltungsgericht Salzburg in einem anderen Fall eine weitergehende Ansicht: Auch das Suchen, Extrahieren und redaktionelle Zusammenführen vorhandener Angaben könne zumutbar sein. Eine höchstgerichtliche Klärung dieser Abgrenzung steht im Moment noch aus.

Für die Praxis folgt daraus: Gute Aktenführung, klare Zuständigkeiten und nachvollziehbare Dokumentation sind keine bloßen Organisationsfragen. Sie entscheiden mit darüber, ob IFG-Anfragen fristgerecht, einheitlich und mit vertretbarem Aufwand beantwortet werden können. Gerade in Vergabeverfahren treffen Transparenzinteressen regelmäßig auf schutzwürdige Informationen von Unternehmen. Dafür braucht es rechtliche Beurteilung, belastbare Prozesse und eine saubere technische Umsetzung.

Elektronische Tools als Teil der IFG-Organisation

Die proaktive Informationspflicht ist kein einmaliger Veröffentlichungsschritt. Relevante Unterlagen müssen erkannt, geprüft, gegebenenfalls geschwärzt, mit Metadaten versehen, veröffentlicht und intern nachvollziehbar verwaltet werden. Je stärker diese Schritte über E-Mails, Laufwerke und einzelne Zuständigkeiten verteilt sind, desto größer werden Fehler- und Fristenrisiken.

Das IFG-Modul des ANKÖ unterstützt öffentliche Auftraggeber:innen dabei, IFG-relevante Informationen zentral zu erfassen und zu publizieren. Veröffentlichungen können mit einem Vergabeverfahren verknüpft oder unabhängig davon angelegt und automatisiert auf data.gv.at bereitgestellt werden; ergänzend ist eine Veröffentlichung auf dem eigenen Beschafferprofil möglich. Die rechtliche Prüfung ersetzt ein elektronisches Tool nicht, es kann aber dafür sorgen, dass die getroffene Entscheidung strukturiert, effizient und nachvollziehbar umgesetzt wird.

Recht, Praxis und Technik an einem Nachmittag

Bei der Veranstaltungsreihe „Das Informationsfreiheitsgesetz nach einem Jahr“ beleuchten MMag. Dr. Arnold Autengruber, Rechtsanwalt und Partner bei CHG Czernich Rechtsanwälte, und Emir Prcić, MBA, Geschäftsführer des Auftragnehmerkataster Österreich (ANKÖ), den rechtlichen Rahmen, die praktische Entwicklung seit der Einführung und die Umsetzung der Informationspflichten mit elektronischen Tools.

Der Einlass beginnt jeweils um 14:30 Uhr, die Begrüßung um 15:00 Uhr. Ab 15:05 Uhr folgen die Fachvorträge, um 17:00 Uhr Fragen und Diskussion. Ab 17:30 Uhr besteht bei Buffet und Networking Gelegenheit zum persönlichen Austausch.

Wien

Donnerstag, 8. Oktober 2026
WIFI Wien, Festsaal C517
Währinger Gürtel 97, 1180 Wien
Hier geht’s zu weiteren Details und zur Anmeldung für Wien!

Salzburg

Mittwoch, 14. Oktober 2026
Imlauer Hotel Pitter Salzburg
Rainerstraße 6, 5020 Salzburg
Hier geht’s zu weiteren Details und zur Anmeldung für Salzburg!

Innsbruck

Donnerstag, 15. Oktober 2026
CHG Meeting Center
Sparkassenplatz 2, 6020 Innsbruck
Hier geht’s zu weiteren Details und zur Anmeldung für Innsbruck!

Ein Jahr IFG hat gezeigt: Informationsfreiheit ist kein Randthema, sondern eine dauerhafte Aufgabe an der Schnittstelle von Recht, Organisation und Digitalisierung. Nutzen Sie die Veranstaltung in Ihrer Region, um Rechtslage und Prozesse zu überprüfen und offene Fragen direkt mit den Vortragenden zu diskutieren.

Links:

  • Details und Anmeldung zur Veranstaltung in Wien

  • Details und Anmeldung zur Veranstaltung in Salzburg

  • Details und Anmeldung zur Veranstaltung in Innsbruck

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