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Einführung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung

Einführung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
 
Mit 18. Oktober 2018 wird nicht nur die elektronische Abwicklung von Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich verpflichtend – auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist ab diesem Datum nur mehr elektronisch zu verwenden.
 
07.10.2018

Die EEE ermöglicht Unternehmen, ihre Eignung zunächst ohne das Beibringen der einzelnen Nachweise zu tätigen und das grenzübergreifend innerhalb der EU. Lediglich vom Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, muss die vergebende Stelle die der EEE zugrundeliegenden Eignungsnachweise verlangen. Dies ist dann nicht der Fall, wenn diese Eignungsnachweise über eine anerkannte nationale Datenbank oder ein Amtliches Verzeichnis des Mitgliedstaates unentgeltlich abgerufen werden können.

Die ANKÖ Service Ges.m.b.H. hat die EEE als Online-Formular in die Plattform eVergabe+ integriert. Sie steht damit vergebenden Stellen und Unternehmen zur Verfügung. Neben den Eignungsnachweisen können in der EEE auch Auswahlkriterien angeführt werden.

Aufgrund der umfangreichen Liste von Ausschlussgründen, den Eignungs- und Auswahlkriterien ist die EEE ziemlich umfangreich. Wir haben uns um eine Straffung bemüht und bitten, uns Erfahrungen mit der EEE sowohl von Seiten der vergebenden Stellen als auch der Unternehmen mitzuteilen.

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung:
support(at)ankoe.at
Tel: +43 1 333 6666 - 44

Hier geht es zum EEE - Dienst.

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