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Einheitliche Europäische Eigenerklärung - Update

Geschrieben von Admin | 18.02.2019 06:00:00
ANKÖ - Service: EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) als überarbeitetes Online-Formular in der ANKÖ Liste geeigneter Unternehmer® LgU und ANKÖ eVergabe+ zu Ihrer Verfügung
 

18.02.2019

Wie bereits im Oktober 2018 kommuniziert, ermöglicht die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) es Unternehmen, ihre Eignung zunächst ohne das Beibringen der einzelnen Nachweise zu tätigen und das grenzübergreifend innerhalb der EU. Lediglich vom Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, muss die vergebende Stelle die der EEE zugrundeliegenden Eignungsnachweise verlangen.

Der ANKÖ stellt nun die EEE als Online-Formular in überarbeiteter Form in der  Liste geeigneter Unternehmer® und der Plattform eVergabe+ zur Verfügung. Sie kann damit von vergebenden Stellen und Unternehmen ohne Medienbruch genutzt werden. Neben den Eignungsnachweisen können in der EEE auch Auswahlkriterien angeführt werden.

Aufgrund der umfangreichen Liste von Ausschlussgründen, sowie den Eignungs- und Auswahlkriterien ist die EEE ziemlich umfangreich. Wir haben uns um eine Straffung bemüht und bitten, uns Erfahrungen mit der EEE sowohl von Seiten der vergebenden Stellen als auch der Unternehmen mitzuteilen.

Noch ein Hinweis: Der Online-Dienst der Europäischen Kommission für das Erstellen bzw. Befüllen der EEE wird mit voraussichtlich Ende April 2019 nicht mehr verfügbar sein. Eine Liste der verfügbaren EEE-Dienste in den Mitgliedstaaten wird regelmäßig hier aktualisiert:
https://ec.europa.eu/docsroom/documents/33921