Die Europäische Union hat mit der Heavy-Duty Vehicles Regulation (HDV-VO) neue Regeln für die Beschaffung von Stadtbussen eingeführt. Diese Verordnung ist seit dem 1. Juli 2024 in Kraft und bringt wichtige Änderungen für Auftraggeber:innen und Hersteller:innen. In diesem Artikel erklären wir die wichtigsten Punkte der HDV-VO verständlich und übersichtlich.
Die Heavy-Duty Vehicles Regulation (kurz „HDV-Verordnung“ bzw. „HDV-VO“) gilt seit 1. Juli 2024 und betrifft die Beschaffung von Stadtbussen und damit verbundene Dienstleistungsaufträge. Die HDV-VO zielt auf emissionsfreie und nachhaltige Stadtbusse ab und legt neue Kriterien für die Vergabe von Aufträgen fest. Es wird vorgeschrieben, dass bis 2030 90 % und bis 2035 100 % der neuen Stadtbusse emissionsfrei sein müssen.
Die Verordnung richtet sich an öffentliche Auftraggeber:innen bei der Beschaffung von Stadtbussen und bei der Vergabe von Dienstleistungsaufträgen mit Stadtbussen. Auch richtet sich die HDV-VO an die Hersteller:innen von Stadtbussen.
Bei der Beschaffung von Stadtbussen müssen künftig mindestens zwei der folgenden Kriterien berücksichtigt werden:
Die HDV-VO setzt klare Ziele für die Zukunft: Ab dem Jahr 2030 müssen 90 % und ab 2035 ganze 100 % aller neuen Stadtbusse emissionsfrei sein. Wobei als emissionsfreie Antriebe folgende drei Arten in Frage kommen:
Für öffentliche Auftraggeber:innen bedeutet dies, dass sie entsprechende neue Vergabekriterien in Ausschreibungen aufnehmen müssen und dass die neuen technischen Spezifikationen als Zuschlagskriterien gelten.
Hersteller:innen müssen die Produktion auf emissionsfreie Fahrzeuge umstellen, wobei sie Technologiefreiheit bei der Wahl des emissionsfreien Antriebs haben. Ihre Lieferketten müssen transparent und verlässlich gestaltet sein.
Die HDV-VO ist ein wichtiger Schritt in Richtung klimafreundlicher öffentlicher Verkehr. Sie stellt sowohl Auftraggeber:innen als auch Hersteller:innen vor neue Herausforderungen, bietet aber auch Flexibilität bei der Umsetzung der Antriebsart. Die klaren Zielvorgaben für 2030 und 2035 geben der Branche Planungssicherheit für die Umstellung auf emissionsfreie Antriebe.
Kritisch anzumerken ist die kurzfristige Einführung der Verordnung, wobei die positiven Aspekte für Klimaschutz und nachhaltige Mobilität überwiegen.
Was ist ein Stadtbus im Sinne der Verordnung? Ein Stadtbus ist ein Niederflurfahrzeug der Klasse M3 mit einer Gesamtmasse über 7,5 Tonnen. Dies umfasst auch Doppeldecker und Gelenkbusse.
Gilt die Verordnung auch für gebrauchte Busse? Die Auslegung ist hier nicht eindeutig. Eine endgültige Klärung dieser Frage steht noch aus und wird möglicherweise durch den EuGH erfolgen müssen.
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