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EAFIP – Innovationsbeschaffung: Call for papers

Geschrieben von Admin | 15.06.2021 07:30:00
Die EAFIP (European Assistance for Innovation Procurement) der Europäischen Union ruft zur Innovationsbeschaffung auf.
 

Was kann Innovationsbeschaffung für Sie tun? Durch die Beschaffung von Innovationen können Behörden bahnbrechende, innovative Lösungen erhalten, die auf ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Es hilft den lokalen und zentralen Regierungen, den Steuerzahlern die bestmögliche Qualität der Dienstleistungen zu bieten und gleichzeitig Kosten zu sparen.

Der ANKÖ hat – und wird auch in Zukunft – maßgeblich zu einer effizienten, fairen und kostensparenden öffentlichen Vergabe in Österreich beitragen. Als führender Vergabekomplettlöser in Österreich freut es uns, Sie als Auftraggeber einzuladen, am Innovationsbeschaffungswesen der EU teilzunehmen.

Durch die EAFIP unterstützt die Europäische Kommission öffentliche Auftraggeber (einschließlich Auftraggeber im Versorgungs- und Sicherheitssektor) bei der Entwicklung und Umsetzung von mehr und besseren innovativen Beschaffungen von IKT-basierten Lösungen in der gesamten EU.

Alle öffentlichen Auftraggeber aus EU-Mitgliedstaaten können EAFIP-Unterstützung (www.eafip.eu) beantragen, um eine vorkommerzielle Beschaffung (PCP - Pre-Commercial Procurement) oder eine Beschaffung innovativer Lösungen (PPI - Procurement of Innovative Solutions) zu starten.

Was umfasst die Unterstützung im Rahmen der EAFIP-Initiative? EAFIP bietet ausgewählten öffentlichen Auftraggebern vor Ort Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung einer PCP- oder PPI-Vergabe, einschließlich der Unterstützung bei:

  • Festlegung eines identifizierten Beschaffungsbedarfs, der mit innovativen Lösungen angegangen werden kann
  • Vorbereitung und Durchführung einer EU-weit veröffentlichten Marktanalyse
  • Erstellung von Ausschreibungsunterlagen
  • Start einer EU-weit veröffentlichten Ausschreibung
  • Beantwortung von Fragen potenzieller Bieter zu jeder Zeit während des Prozesses
  • Unterzeichnung von Verträgen mit ausgewählten Anbietern unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen der europäischen und nationalen Gesetzgebung für das öffentliche Beschaffungswesen.
  • Der genaue Umfang und Inhalt der den ausgewählten Beschaffern zu gewährenden Unterstützung wird von Fall zu Fall in Abstimmung mit den Diensten der Europäischen Kommission festgelegt.

 

Hier kommen Sie zum Antrag auf Hilfeleistung: https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/EAFIP2021

Hier finden Sie alles über EAFIP: https://eafip.eu/about/