---
title: "EU-Vergaberecht: ANKÖ warnt vor mehr Bürokratie unter dem Deckmantel der Vereinfachung"
description: Europäische Reform des Vergaberechts sol­l Verfahren vereinfachen, digitalisieren und stärker vereinheitlichen.
image: https://blog.ankoe.at/hubfs/Artikel-01-PPA-1920x1280px.jpg
---

[![Official logo of ANKÖ](https://blog.ankoe.at/hubfs/raw_assets/public/Anko_April_2024/images/logo-1.svg "Official logo of ANKÖ")](https://www.ankoe.at/)

![Lock Icon](https://blog.ankoe.at/hubfs/raw_assets/public/Anko_April_2024/images/login_lock.svg) ![Lock Icon](https://blog.ankoe.at/hubfs/raw_assets/public/Anko_April_2024/images/lock-mobile.svg) Login

Auftraggeber:innen

- [**eVergabe+**](https://evergabe.ankoe.at/)
- [**LgU**](https://lgu.ankoe.at/)

Auftragnehmer:innen

- [**Vergabeportal**](https://www.vergabeportal.at/)
- [**LgU**](https://lgu.ankoe.at/)

![Search Icon](https://blog.ankoe.at/hubfs/raw_assets/public/Anko_April_2024/images/search.svg) 

![Right Chevron](https://blog.ankoe.at/hubfs/raw_assets/public/Anko_April_2024/images/right-chevron.svg)

[English](https://www.ankoe.at/en/)

- #### [Für Auftraggeber:innen](https://www.ankoe.at/auftraggeber/)
  
  **Ausschreibungen durchführen** und von den ANKÖ-Vorteilen profitieren.

  ZURÜCK  Für Auftraggeber:innen
  
    - [Aufträge ausschreiben](https://www.ankoe.at/auftraggeber/auftraege-ausschreiben/) 
          - [Vorteile](https://www.ankoe.at/auftraggeber/auftraege-ausschreiben/#benefits)
          - [Schritte](https://www.ankoe.at/auftraggeber/auftraege-ausschreiben/#schritte)
          - [Leistungen](https://www.ankoe.at/auftraggeber/auftraege-ausschreiben/#leistungen)
          - [Kontakt](https://www.ankoe.at/auftraggeber/auftraege-ausschreiben/#contact)
          - [Broschüre](https://www.ankoe.at/auftraggeber/auftraege-ausschreiben/#broschuere)
    - [Eignung prüfen](https://www.ankoe.at/auftraggeber/eignung-pruefen/) 
          - [Vorteile](https://www.ankoe.at/auftraggeber/eignung-pruefen/#benefits)
          - [Schritte](https://www.ankoe.at/auftraggeber/eignung-pruefen/#schritte)
          - [Leistungen](https://www.ankoe.at/auftraggeber/eignung-pruefen/#leistungen)
          - [Kontakt](https://www.ankoe.at/auftraggeber/eignung-pruefen/#contact)
          - [Broschüre](https://www.ankoe.at/auftraggeber/eignung-pruefen/#broschuere)
          - [Hier Zugang anfordern](https://www.ankoe.at/auftraggeber/eignung-pruefen/lsd-bg/)
    - [Auktionen durchführen](https://www.ankoe.at/auftraggeber/auktionen-durchfuehren/) 
          - [Vorteile](https://www.ankoe.at/auftraggeber/auktionen-durchfuehren/#benefits)
          - [Schritte](https://www.ankoe.at/auftraggeber/auktionen-durchfuehren/#schritte)
          - [Leistungen](https://www.ankoe.at/auftraggeber/auktionen-durchfuehren/#leistungen)
          - [Kontakt](https://www.ankoe.at/auftraggeber/auktionen-durchfuehren/#contact)
          - [Broschüre](https://www.ankoe.at/auftraggeber/auktionen-durchfuehren/#broschuere)
- #### [Für Auftragnehmer:innen](https://www.ankoe.at/auftragnehmer/)
  
  **Öffentliche Ausschreibungen** finden mit dem ANKÖ-Angebot.

  ZURÜCK  Für Auftragnehmer:innen
  
    - [Aufträge finden](https://www.ankoe.at/auftragnehmer/auftraege-finden/) 
          - [Vorteile](https://www.ankoe.at/auftragnehmer/auftraege-finden/#benefits)
          - [Schritte](https://www.ankoe.at/auftragnehmer/auftraege-finden/#schritte)
          - [Leistungen](https://www.ankoe.at/auftragnehmer/auftraege-finden/#leistungen)
          - [ANKÖ Donau](https://www.ankoe.at/auftragnehmer/auftraege-finden/#donau)
          - [Ausschreibung der Woche](https://www.ankoe.at/auftragnehmer/auftraege-finden/#ausschreibungderwoche)
          - [Kontakt](https://www.ankoe.at/auftragnehmer/auftraege-finden/#contact)
          - [Broschüre](https://www.ankoe.at/auftragnehmer/auftraege-finden/#broschuere)
          - [Preise](https://www.ankoe.at/auftragnehmer/auftraege-finden/preise-vergabeportal/)
    - [Eignung nachweisen](https://www.ankoe.at/auftragnehmer/eignung-nachweisen/) 
          - [Vorteile](https://www.ankoe.at/auftragnehmer/eignung-nachweisen/#benefits)
          - [Schritte](https://www.ankoe.at/auftragnehmer/eignung-nachweisen/#schritte)
          - [Leistungen](https://www.ankoe.at/auftragnehmer/eignung-nachweisen/#leistungen)
          - [Anleitungen & Formulare](https://www.ankoe.at/auftragnehmer/eignung-nachweisen/#downloads)
          - [Kontakt](https://www.ankoe.at/auftragnehmer/eignung-nachweisen/#contact)
          - [Broschüre](https://www.ankoe.at/auftragnehmer/eignung-nachweisen/#broschuere)
          - [Preise](https://www.ankoe.at/auftragnehmer/eignung-nachweisen/preise-lgu/)
    - [Angebote abgeben](https://www.ankoe.at/auftragnehmer/angebote-abgeben/) 
          - [Vorteile](https://www.ankoe.at/auftragnehmer/angebote-abgeben/#benefits)
          - [Schritte](https://www.ankoe.at/auftragnehmer/angebote-abgeben/#schritte)
          - [Signatur](https://www.ankoe.at/auftragnehmer/angebote-abgeben/#signatur)
          - [Kontakt](https://www.ankoe.at/auftragnehmer/angebote-abgeben/#contact)
          - [Broschüre](https://www.ankoe.at/auftragnehmer/angebote-abgeben/#broschuere)

- [Über uns](https://www.ankoe.at/ueber-uns/)
- [Team](https://www.ankoe.at/team/)
- [Support](https://www.ankoe.at/support/)
- [News](https://blog.ankoe.at/)
- [Webinarkalender](https://www.ankoe.at/webinarkalender/)
- [Events](https://www.ankoe.at/event-blogs/)
- [Karriere](https://www.ankoe.at/karriere/)
- [Presse](https://www.ankoe.at/presse/)

![Contact Icon](https://blog.ankoe.at/hubfs/Anko_April_2024/images/contact-icon-menu.svg)

##### Direkter und **persönlicher Support**

Wir helfen Ihnen gerne! Sie erreichen uns Mo - Do 8:00 - 17:00 Uhr und Fr 8:00-14:30 Uhr.

**[Hier Ihre ANKÖ-Nummer registrieren](https://lgu.ankoe.at/registration/register)**

**[+43 1 3336666-0](tel:+43%201%203336666-0)**

**[office@ankoe.at](mailto:office@ankoe.at)**

# EU-Vergaberecht: ANKÖ warnt vor mehr Bürokratie unter dem Deckmantel der Vereinfachung

![EU-Vergaberecht: ANKÖ warnt vor mehr Bürokratie unter dem Deckmantel der Vereinfachung](https://blog.ankoe.at/hubfs/Artikel-01-PPA-1920x1280px.jpg)

**Europäische Reform des Vergaberechts sol**­**l Verfahren vereinfachen, digitalisieren und stärker vereinheitlichen. Der ANKÖ begrüßt diese Ziele grundsätzlich, warnt aber vor zusätzlicher Bürokratie, parallelen IT-Strukturen und einer Schwächung etablierter österreichischer Lösungen. Statt funktionierende Systeme neu zu bauen, müsse Europa bestehende Strukturen miteinander verbinden.**

Die Europäische Kommission hat am 9. September 2026 mit COM(2026) 590 ihren Vorschlag für einen neuen „Public Procurement Act“ vorgelegt. Die geplante Verordnung soll das europäische Vergaberecht grundlegend neu ordnen und die bisherigen Regelungen für klassische öffentliche Aufträge, Sektorenvergaben und Konzessionen in einem neuen Rechtsrahmen zusammenführen. Erklärtes Ziel der Kommission ist es, öffentliche Beschaffung einfacher, digitaler und stärker auf gemeinsame europäische Standards auszurichten.

Für Österreich hätte die Reform weitreichende Folgen. Anders als die bisherigen Vergaberichtlinien würde eine EU-Verordnung unmittelbar gelten und bisheriges österreichisches Recht verdrängen und nationale Gestaltungsmöglichkeiten erheblich einschränken.

Die Gefahr besteht, dass bestehende nationale Abläufe bei Eignungsprüfung, elektronischer Vergabe und Vergabedaten durch eine einheitliche europäische Regelung nicht erhalten bleiben.

Gleichzeitig sieht der Vorschlag neue digitale Infrastrukturen, zentrale europäische Dienste und umfangreiche Datenpflichten vor. Noch handelt es sich um einen Gesetzgebungsvorschlag, über dessen endgültige Ausgestaltung Europäisches Parlament und Rat verhandeln werden.

## **ANKÖ: Vereinfachung darf nicht zusätzliche Komplexität schaffen**

Der Auftragnehmerkataster Österreich (ANKÖ) unterstützt das Ziel, öffentliche Vergabeverfahren europaweit einfacher, digitaler und für Unternehmen leichter zugänglich zu machen. Auch gemeinsame technische Standards können einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, den europäischen Vergabemarkt besser miteinander zu verbinden.

In wesentlichen Teilen droht der derzeitige Vorschlag aus Sicht des ANKÖ allerdings, das Gegenteil zu bewirken. Statt bestehende und bewährte nationale Systeme miteinander zu vernetzen, sollen neue europäische Strukturen aufgebaut werden, die teilweise parallel zu vorhandenen Lösungen betrieben werden müssten.

Damit könnten neue technische Schnittstellen, zusätzliche Prüfprozesse und weitere administrative Ebenen entstehen. Gerade für öffentliche Auftraggeber:innen und Unternehmen, die bereits heute mit funktionierenden elektronischen Vergabesystemen arbeiten, wäre dies keine Vereinfachung, sondern eine zusätzliche Belastung.

„*Europäische Harmonisierung ist dort sinnvoll, wo gemeinsame Standards den Zugang zu öffentlichen Aufträgen tatsächlich erleichtern. Sie darf aber nicht dazu führen, dass funktionierende nationale Systeme durch zusätzliche europäische Strukturen überlagert werden. Vereinfachung bedeutet, Bestehendes intelligent zu verbinden – nicht, bewährte Infrastruktur nochmals neu aufzubauen*“, so der ANKÖ-Geschäftsführer Emir Prcić.

## **Europäischer Eignungsdienst darf nationale Systeme nicht verdrängen**

Ein zentraler Bestandteil des Vorschlags ist der geplante Electronic Eligibility Service. Über diesen europäischen Dienst sollen künftig Ausschlussgründe und Eignungskriterien von Unternehmen elektronisch geprüft werden. Unternehmen sollen Nachweise einmal bereitstellen, diese laufend aktuell halten und für konkrete Vergabeverfahren wiederverwenden können.

Was die Kommission dabei als „key innovation“ präsentiert, ist in Österreich allerdings seit Jahrzehnten gelebte Praxis. Mit der Liste geeigneter Unternehmen (LgU) betreibt der ANKÖ bereits seit 1999 ein Eignungsnachweisportal nach genau diesem Prinzip.

Unternehmen können dort ihre Nachweise zu Befugnis, beruflicher Zuverlässigkeit sowie finanzieller, wirtschaftlicher und technischer Leistungsfähigkeit gebündelt hinterlegen. Die Nachweise werden laufend aktuell gehalten und mit relevanten nationalen Datenquellen abgeglichen. Öffentliche Auftraggeber:innen können die erforderlichen Eignungsinformationen anschließend verfahrensbezogen abrufen.

Gerade deshalb ist aus Sicht des ANKÖ problematisch, dass öffentliche Auftraggeber:innen den neuen europäischen Dienst nach dem vorliegenden Entwurf grundsätzlich als Nachweismittel verlangen müssten. Soweit automatisierte Prüfungen möglich sind, sollen deren Ergebnisse für die Eignungsentscheidung herangezogen werden. Rund 13.500 Unternehmen sind in der LgU gelistet, öffentliche Auftraggeber:innen führen über das System jährlich rund 100.000 Eignungsprüfungen durch.

*„Was die Kommission als Innovation ankündigt, ist in Österreich seit 1999 Alltag. Es wäre weder wirtschaftlich noch administrativ sinnvoll, Auftraggeber:innen und Unternehmen auf ein System umzustellen, das frühestens 2029 dieselbe Leistung erbringt wie das, was sie heute nutzen“*, so Emir Prcić.

Für österreichische Auftraggeber:innen reicht ein unionsweit standardisierter Basisnachweis zudem nicht aus. Das österreichische Vergaberecht verlangt für die berufliche Zuverlässigkeit verpflichtende Abfragen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz und dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, die im europäischen System derzeit nicht abgebildet sind. Werden sie außerhalb des Electronic Eligibility Service zusätzlich geprüft, entsteht genau jene Zweigleisigkeit, die die Reform vermeiden will.

## **LgU als österreichischen „Member State Service“ anbinden**

Funktionierende nationale Systeme sollten nicht durch den Electronic Eligibility Service ersetzt werden, sondern sie sollten in die europäische Infrastruktur eingebunden werden.

Die LgU sollte als österreichischer „Member State Service“ in den künftigen europäischen Eignungsdienst eingebunden werden. Der Electronic Eligibility Service sollte dabei das Prüfergebnis einer national zuständigen Stelle übernehmen, nicht selbst unmittelbar auf sämtliche sensiblen nationalen Registerdaten zugreifen.

Ein solches Modell würde dem europäischen Gedanken der Interoperabilität besser entsprechen: Gemeinsame europäische Standards könnten sicherstellen, dass die Prüfergebnisse nationaler Systeme unionsweit anerkannt werden, ohne funktionierende nationale Strukturen ersetzen zu müssen.

Das Electronic Eligibility Service sollte daher als Angebot und nicht als verpflichtender alleiniger Nachweisweg ausgestaltet werden. Gleichwertige nationale Eignungsnachweissysteme müssen ausdrücklich anerkannt werden. Wird am verpflichtenden europäischen Dienst festgehalten, muss die Letztentscheidung über die Eignung eines Unternehmens jedenfalls bei den Auftraggeber:innen bleiben.

## **Sensible Registerdaten sollen unter nationaler Kontrolle bleiben**

Kritisch bewerten kann man auch die im Vorschlag vorgesehene unionsweite Zugriffsarchitektur auf nationale Datenbanken.

Nach Art 29 sollen bis Juni 2029 Strafregister, Gewerbe- und Berufsregister, Steuer-, Sozialversicherungsdaten, Insolvenzregister und die Register der wirtschaftlichen Eigentümer für den europäischen Dienst technisch zugänglich gemacht werden, für einen Teil davon mit verpflichtender automatisierter Prüfung. Offen bleibt, ob damit ein unmittelbarer Zugriff auf Registerdaten oder eine zweckgebundene Verifikation gemeint ist.

Für die Eignungsentscheidung genügt ein verlässliches und aktuelles Prüfergebnis. Sensible Daten sollten daher bei der jeweils zuständigen nationalen Stelle verbleiben, der europäische Dienst übernimmt lediglich das Ergebnis der nationalen Prüfung. Eine europaweite technische Zugriffsmöglichkeit auf besonders sensible Register darf nicht allein deshalb geschaffen werden, weil sie technisch möglich ist.

## **Gemeinsame Datenstandards ja – verpflichtender Austausch von Angeboten nein**

Positiv bewertet der ANKÖ grundsätzlich gemeinsame europäische Standards für Bekanntmachungen, Vergabeunterlagen und strukturierte Daten.

Einheitliche Datenmodelle können dazu beitragen, dass Informationen zwischen verschiedenen Systemen leichter verarbeitet werden können. Unternehmen könnten Vergabeunterlagen besser automatisiert auswerten, und jede Plattform, die die Standards einhält, wäre für Unternehmen aus allen Mitgliedstaaten in gleicher Weise nutzbar. Viele dieser Ansätze sind in Österreich bereits im Einsatz.

Kritisch sieht der ANKÖ dagegen die darüber hinausgehende Verpflichtung, Angebote und Teilnahmeanträge über ein europäisches Interoperabilitätsnetz zwischen unterschiedlichen Plattformen auszutauschen. Jede zusätzliche Übermittlungsstufe schafft neue technische Fehlerquellen und zusätzliche rechtliche Verantwortlichkeiten.

Offen wäre etwa, welches System den rechtzeitigen Eingang eines Angebots dokumentiert, wie sichergestellt wird, dass Angebote erst nach Ablauf der Frist geöffnet werden können, wie Berichtigungen oder elektronische Signaturen über Systemgrenzen hinweg behandelt werden und wer haftet, wenn ein Angebot während der Übermittlung zwischen Plattformen nicht korrekt weitergeleitet wird.

Der ANKÖ empfiehlt deshalb eine klare Trennung: Europa soll Datenstandards harmonisieren, nicht die gesamte technische Verfahrenslogik vereinheitlichen. Die konkrete Abgabe eines Angebots, die Benutzer:innenführung und die internen Abläufe sollen weiterhin über die von den Auftraggeber:innen gewählte Plattform erfolgen können.

## **EU-Plattform darf bestehende Vergabesysteme nicht verdrängen**

Zusätzlich sieht der Kommissionsvorschlag eine eigene europäische eProcurement-Plattform vor, zu deren Nutzung die Mitgliedstaaten ihre öffentlichen Auftraggeber:innen verpflichten könnten. Für Österreich erkennt der ANKÖ darin keinen zusätzlichen Nutzen. Hierzulande bestehen professionelle, über Jahre entwickelte Vergabeplattformen mit etablierten Abläufen, Schnittstellen und Supportstrukturen.

Eine verpflichtende europäische Plattform könnte sie nicht ersetzen, weil für Vergaben außerhalb des europäischen Anwendungsbereichs, insbesondere im Unterschwellenbereich, nationale Lösungen weiterhin gebraucht werden. Die Folge wäre ein dauerhafter Parallelbetrieb mit zusätzlichem Aufwand für Schnittstellen, Benutzerverwaltung, Schulungen und Support.

Empfehlenswert ist, die eProcurement Platform ausschließlich als freiwilliges Zusatzangebot auszugestalten. Öffentliche Auftraggeber:innen sollen weiterhin jede Plattform nutzen können, die die europäischen Standards erfüllt.

## **Professionelles eProcurement muss finanzierbar bleiben**

Der ANKÖ unterstützt ausdrücklich den Grundsatz, dass Unternehmen kostenlos an einem konkreten Vergabeverfahren teilnehmen können. Der Zugang zu Vergabeunterlagen und die elektronische Angebotsabgabe dürfen nicht von zusätzlichen Gebühren abhängig gemacht werden.

Das Entgeltverbot des Verordnungsentwurfs darf jedoch nicht so weit ausgelegt werden, dass auch eProcurement-Leistungen für öffentliche Auftraggeber:innen oder freiwillige Zusatzdienste für Unternehmen kostenlos angeboten werden müssten. Betrieb, Weiterentwicklung, IT-Sicherheit, Anpassung an Rechtsänderungen und ein unmittelbar erreichbarer Support verursachen dauerhaft Kosten, und gerade bei zeitkritischen Verfahren ist dieser Support ein wesentlicher Teil einer verlässlichen Infrastruktur.

Dasselbe gilt für Leistungen, die Unternehmen freiwillig in Anspruch nehmen, etwa die Suche über mehrere Vergabeplattformen hinweg, Benachrichtigungen über passende Ausschreibungen, die Verwaltung von Eignungsnachweisen und die Software, über die auf diese Dienste zugegriffen wird. Solche Leistungen müssen weiterhin entgeltlich angeboten werden können.

## **Datenräume und 10.000-Euro-Grenze**

Besonders kritisch werden die geplanten nationalen und europäischen Vergabedatenräume gesehen. Der vorgesehene Datenumfang reicht weit über statistische Angaben hinaus und kann Vergabeunterlagen, Angebote und Verträge erfassen, damit auch Preisstrukturen, technische Konzepte und Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen.

Für Marktbeobachtung, Statistik und übergreifende Analysen öffentlicher Beschaffung sollten strukturierte Kerndaten grundsätzlich genügen. Eine zusätzliche zentrale Speicherung vollständiger Angebote oder vertraulicher technischer Konzepte bedarf dagegen einer konkreten Rechtfertigung: Welchen Mehrwert bietet sie, und lässt sich dieser auch mit weniger sensiblen Daten erreichen? Zusätzliche Kopien sensibler Informationen können die Angriffsfläche vergrößern und die Kontrolle über Unternehmensdaten erschweren. Bessere Kontrolle und wirksame Betrugsbekämpfung sind legitime Ziele. Sie rechtfertigen jedoch keine anlasslose Vollerfassung vertraulicher Angebotsinhalte. Datenzugriffe müssen erforderlich, zweckgebunden und verhältnismäßig bleiben; Geschäftsgeheimnisse müssen wirksam geschützt werden.

Der ANKÖ empfiehlt deshalb, Angebote, Teilnahmeanträge und vollständige Vergabeunterlagen ausdrücklich aus den Datenräumen auszunehmen und den Datenumfang bereits in der Verordnung auf die strukturierten Metadaten zu beschränken, die für Transparenz, Statistik und Marktmonitoring tatsächlich erforderlich sind.

Der Vorschlag sieht bereits ab einem Auftragswert von 10.000 Euro umfangreiche Datenbereitstellungspflichten vor, obwohl der Unterschwellenbereich nach der Verordnung selbst den Mitgliedstaaten vorbehalten bleiben soll. Eine derart niedrige Grenze würde einen erheblichen Teil der alltäglichen Beschaffung öffentlicher Stellen erfassen. Jeder Vorgang müsste erfasst, strukturiert aufbereitet, technisch validiert und übertragen werden, dazu kommen laufende Qualitätssicherung, Fehlerkorrekturen und Schnittstellenbetrieb. Für Auftraggeber:innen mit vielen Beschaffungsvorgängen entsteht daraus erheblicher dauerhafter Verwaltungs- und IT-Aufwand, der dem erklärten Ziel der Reform, Verwaltungsaufwand zu reduzieren, widerspricht.

Die Datenpflichten im Unterschwellenbereich sollten deshalb gestrichen oder jedenfalls deutlich reduziert werden.

## **Kurskorrektur im weiteren Gesetzgebungsverfahren erforderlich**

Der Public Procurement Act bietet aus Sicht des ANKÖ die Chance, Europas Vergabemärkte digital besser miteinander zu verbinden und den grenzüberschreitenden Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu erleichtern.

Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sind aus Sicht des ANKÖ daher fünf Punkte zentral:

1. Qualifizierte nationale Eignungsnachweissysteme müssen verbindlich anerkannt und an die europäischen Strukturen angebunden werden.
2. Öffentliche Auftraggeber:innen müssen ihre Vergabeplattform weiterhin frei wählen können.
3. Harmonisiert werden sollen gemeinsame Datenstandards statt kompletter technischer Verfahrensabläufe.
4. Professionelle eProcurement-Leistungen und freiwillige Zusatzdienste müssen weiterhin wirtschaftlich betrieben werden können.
5. Sensible Unternehmensdaten sowie kleinere nationale Beschaffungen dürfen nicht unverhältnismäßigen europäischen Datenpflichten unterworfen werden.

„*Europa braucht keine zweite digitale Vergabewelt neben den bestehenden und gut funktionierenden Systemen. Der Public Procurement Act kann ein wichtiger Schritt zu einem einfacheren europäischen Vergabemarkt werden, wenn gemeinsame Standards geschaffen und funktionierende nationale Lösungen miteinander verbunden werden. Österreich verfügt in \[3.1\]vielen Bereichen bereits über jene digitalen Strukturen, die Europa nun aufbauen möchte. Diese Erfahrung sollte genutzt und nicht durch neue Parallelstrukturen ersetzt werden*“, so der ANKÖ-Geschäftsführer Emir Prcić.

Link:

- Presseaussendung des ANKÖ: „[EU-Vergaberecht: ANKÖ warnt vor mehr Bürokratie unter dem Deckmantel der Vereinfachung](https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20261002_OTS0008/eu-vergaberecht-ankoe-warnt-vor-mehr-buerokratie-unter-dem-deckmantel-der-vereinfachung)“

[![Footer logo](https://blog.ankoe.at/hubfs/Anko_April_2024/images/logo-1.svg "Footer logo")](https://www.ankoe.at/)

Auftragnehmerkataster Österreich   
ANKÖ Service Ges.m.b.H.   
ANKÖ Mitglieder Service Ges. m. b. H.

Anschützgasse 1, 1150 Wien

[+43 1 3336666-0](tel:++43%201%203336666-0)

[office@ankoe.at](mailto:office@ankoe.at)

© 1999 - 2026

- [Auftraggeber:innen](https://www.ankoe.at/auftraggeber/) 
    - [Aufträge ausschreiben](https://www.ankoe.at/auftraggeber/evergabe/)
    - [Eignung prüfen](https://www.ankoe.at/auftraggeber/eignung-pruefen/)
    - [Auktionen durchführen](https://www.ankoe.at/auftraggeber/auktionen-durchfuehren/)

- [Auftragnehmer:innen](https://www.ankoe.at/auftragnehmer/) 
    - [Aufträge finden](https://www.ankoe.at/auftragnehmer/auftraege-finden/)
    - [Eignung nachweisen](https://www.ankoe.at/auftragnehmer/eignung-nachweisen/)
    - [Angebote abgeben](https://www.ankoe.at/auftragnehmer/angebote-abgeben/)

- [Support](https://www.ankoe.at/support/)
- [Vergabeglossar](https://www.ankoe.at/glossar/)
- [FAQ](https://www.ankoe.at/faqs/)
- [Presse](https://www.ankoe.at/presse/)

- [Über uns](https://www.ankoe.at/ueber-uns/)
- [Impressum](https://www.ankoe.at/impressum/)
- [Datenschutzerklärung](https://www.ankoe.at/datenschutz/)
- [AGB](https://www.ankoe.at/agb/)

<https://www.facebook.com/ankoewien/>

<https://at.linkedin.com/company/auftragnehmerkataster-sterreich>

<https://www.youtube.com/channel/UCYOkXMTU7L4Mj3WQKkkIhBw/videos>

[Newsletter abonnieren](https://www.ankoe.at/newsletter/)

```json
{
  "@context" : "https://schema.org",
  "@type" : "BlogPosting",
  "author" : {
    "@type" : "Person",
    "name" : "Thomas Gerstl",
    "url" : "https://blog.ankoe.at/author/thomas-gerstl"
  },
  "dateModified" : "2026-10-13T11:58:42.196Z",
  "datePublished" : "2026-10-13T11:58:42.000Z",
  "headline" : "EU-Vergaberecht: ANKÖ warnt vor mehr Bürokratie unter dem Deckmantel der Vereinfachung",
  "image" : [ "https://blog.ankoe.at/hubfs/Artikel-01-PPA-1920x1280px.jpg" ],
  "mainEntityOfPage" : {
    "@id" : "https://blog.ankoe.at/eu-vergaberecht-ankö-warnt-vor-mehr-bürokratie-unter-dem-deckmantel-der-vereinfachung",
    "@type" : "WebPage"
  },
  "publisher" : {
    "@type" : "Organization",
    "logo" : {
      "@type" : "ImageObject",
      "url" : "https://blog.ankoe.at/hubfs/ANKOE-Logo_Pfade_Vektoriell.svg"
    }
  }
}
```