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Ihre Meinung zählt: öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der EU-Vergaberichtlinien

Geschrieben von Peter Schurr | 20.12.2024 11:34:17

Die Europäische Kommission plant eine umfassende Revision der Richtlinien zur öffentlichen Auftragsvergabe. Bis zum 7. März 2025 können alle Interessierten ihre Meinungen und Vorschläge im Rahmen der „Open Public Consultation“ (OPC) der Europäischen Kommission zur Revision der 
Vergaberichtlinien einbringen. Nutzen Sie die Gelegenheit, die Zukunft der Vergaberichtlinien aktiv mitzugestalten!

Die Bedeutung der öffentlichen Auftragsvergabe

Mit einem jährlichen Volumen von rund 14 % des EU-BIP (über 2,4 Billionen Euro) ist die öffentliche Auftragsvergabe ein zentrales wirtschaftliches Instrument. Sie spielt eine entscheidende Rolle bei der Förderung von Wettbewerb, der Unterstützung von KMU und der Entwicklung innovativer sowie nachhaltiger Lösungen. Die aktuellen EU-Richtlinien regeln, wie Bau-, Liefer- und Dienstleistungen beschafft werden, und sorgen für gleiche Wettbewerbsbedingungen in allen Mitgliedstaaten.

Warum eine Revision notwendig ist

Trotz bestehender Regelungen hat der Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs 2023 einen Rückgang des Wettbewerbs bei öffentlichen Ausschreibungen festgestellt. Zudem sollen die Vergaberichtlinien an aktuelle Herausforderungen angepasst werden, etwa durch die Förderung strategischer Technologien und die Modernisierung der Verfahren für Start-ups und Innovatoren.

Wer soll mitmachen?

Die Befragung richtet sich an ein breites Publikum, darunter öffentliche Auftraggeber:innen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene, zentrale Beschaffungsstellen, Unternehmen aller Größen (inklusive KMU und Start-ups), sozialwirtschaftliche Einrichtungen, Hochschulen sowie Forschungseinrichtungen. Auch Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften und weitere Interessengruppen sind eingeladen, ihre Sichtweisen und Erfahrungen einzubringen.

Die geplante Konsultation

Die Europäische Kommission hat eine umfassende Evaluation der Richtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU gestartet. Ziel ist es, die Effizienz, Relevanz und Kohärenz der Regelungen zu überprüfen und neue Ansätze zu entwickeln. Öffentliche Auftraggeber:innen, Unternehmen und andere Interessengruppen sind eingeladen, ihre Erfahrungen und Meinungen in die Konsultation einzubringen.

Positive Rückmeldungen aus der ersten Konsultationsphase

Viele Stakeholder begrüßen die Möglichkeit, ihre Perspektiven einzubringen:

  • „Eine großartige Gelegenheit, die Regelungen praxisnäher zu gestalten.“
  • „Die öffentliche Konsultation ist ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz.“
  • „Eine Chance für KMU, ihre Herausforderungen direkt anzusprechen.“

Machen Sie mit!

Alle Interessierten können bis zum 7. März 2025 Feedback zu den geltenden Richtlinien geben, indem sie den Online-Fragebogen auf dem Portal „Have your say“ der Europäischen Kommission ausfüllen. Die Konsultation ist auch auf Deutsch verfügbar: Hier teilnehmen.

Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) ruft ausdrücklich zur Beteiligung auf und bittet, Stellungnahmen auch per E-Mail an die Stabsstelle Vergaberecht unter vergaberecht@bmj.gv.at zu senden.

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