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Information für Auftraggeber: Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge („Clean Vehicle-Directive“) ab dem 2. August 2021

Geschrieben von Peter Schurr | 03.05.2021 10:00:00

Das Bundesministerium für Justiz informiert alle öffentlichen Auftraggeber und Sektorenauftraggeber im Sinne des BVergG 2018 über die Förderung sauberer Straßenfahrzeuge zur Unterstützung einer emissionsarmen Mobilität.

03.05.2021

Die Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer Straßenfahrzeuge zur Unterstützung einer emissionsarmen Mobilität, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2019/1161, ABl. Nr. L 188 vom 12.7.2019 S. 116 (Clean Vehicle-Directive; kurz CVD), regelt nationale Mindestziele bei der Beschaffung und dem Einsatz von sauberen Straßenfahrzeugen durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber.

Als Service für unsere Kunden bieten wir hier das Original-Rundschreiben „Information für Auftraggeber über Verpflichtungen aus der Richtlinie über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge („Clean Vehicle-Directive“) ab dem 2. August 2021“ vom 28.04.2021 zum Download an:

ANKOE_2021-0.288.213-1-A_-_CleanVehicle-Directive_28.04.2021.pdf”, Download, pdf, 6 Seiten, 480 KB.