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Nachweis der beruflichen Zuverlässigkeit: Auch Prokuristen sind in der Geschäftsführung tätige Personen

Geschrieben von Thomas Gerstl | 03.06.2024 11:58:00

Auftraggeber:innen haben in den Ausschreibungsunterlagen festzulegen, mit welchen Nachweisen Unternehmen, die an einem Vergabeverfahren teilnehmen, ihre berufliche Zuverlässigkeit nachzuweisen haben (§ 70 Abs 1 BVergG 2006)

Häufig wird daher in Ausschreibungsunterlagen festgelegt, dass Bieter:innen Strafregisterauszüge „sämtlicher Geschäftsführer:innen und sonstiger in der Geschäftsführung tätiger natürlicher Personen“ zum Nachweis der beruflichen Zuverlässigkeit mit ihrem Teilnahmeantrag bzw. (im offenen Verfahren) mit ihrem Angebot vorzulegen haben.

Der VwGH hat bestätigt (siehe VwGH 12.09.2016, Ra 2015/04/0081), dass auch Prokuristen juristischer Personen als „in der Geschäftsführung tätige natürliche Personen“ anzusehen sind. Wenn Strafregisterauszüge sämtlicher „in der Geschäftsführung tätiger natürlicher Personen“ gefordert sind, sind daher auch die Strafregisterauszüge sämtlicher Prokuristen vorzulegen.

Praxistipp

Es empfiehlt sich, Teilnahme- oder Ausschreibungsunterlagen möglichst früh darauf zu prüfen, ob die Vorlage von Strafregisterauszügen gefordert wird und für welchen Personenkreis die Strafregisterauszüge vorzulegen sind.

Schreibt die Ausschreibungsunterlage vor, Strafregisterauszüge „sämtlicher in der Geschäftsführung tätiger natürlicher Personen“ vorzulegen, umfasst dies auch Prokuristen. Es sind daher nicht nur die Strafregisterauszüge der Geschäftsführer, sondern auch die Strafregisterauszüge der Prokuristen vorzulegen.

Wird die Vorlage dieser Nachweise auch für Subunternehmen gefordert, die im Angebot namhaft gemacht werden, sind diese Nachweise auch für Subunternehmen einzuholen und vorzulegen.

Als Bieter:in möglichst frühzeitig mit der Zusammenstellung dieser Nachweise zu beginnen, ist aus folgenden Gründen besonders wichtig:

  • Häufig ist im Firmenbuch eine große Zahl von Prokuristen eingetragen. Neben den Strafregisterauszügen der jeweiligen Geschäftsführer auch die Strafregisterauszüge der Prokuristen einzuholen, kann erhebliche Zeit in Anspruch nehmen.
  • Besonders große Schwierigkeiten können bei ausländischen Bieter:innen auftreten bzw. bei Bietern, die Strafregisterauszüge ausländischer Subunternehmen vorzulegen haben: In einigen europäischen Staaten dauert die Ausstellung von Strafregisterauszügen wesentlich länger und ist wesentlich bürokratischer ausgestaltet als in Österreich (z.B. in Deutschland und in Großbritannien).

Bei weiteren Fragen hierzu kontaktieren Sie bitte unseren Support.