Official logo of ANKÖ
Lock Icon Lock Icon Login

Auftraggeber:innen

  • eVergabe+
  • LgU

Auftragnehmer:innen

  • Vergabeportal
  • LgU
Search Icon
Right Chevron
English
  • Für Auftraggeber:innen

    Ausschreibungen durchführen und von den ANKÖ-Vorteilen profitieren.

    ZURÜCK Für Auftraggeber:innen
    • Aufträge ausschreiben
      • Vorteile
      • Schritte
      • Leistungen
      • Kontakt
      • Broschüre
    • Eignung prüfen
      • Vorteile
      • Schritte
      • Leistungen
      • Kontakt
      • Broschüre
      • Hier Zugang anfordern
    • Auktionen durchführen
      • Vorteile
      • Schritte
      • Leistungen
      • Kontakt
      • Broschüre
  • Für Auftragnehmer:innen

    Öffentliche Ausschreibungen finden mit dem ANKÖ-Angebot.

    ZURÜCK Für Auftragnehmer:innen
    • Aufträge finden
      • Vorteile
      • Schritte
      • Leistungen
      • ANKÖ Donau
      • Ausschreibung der Woche
      • Kontakt
      • Broschüre
      • Preise
    • Eignung nachweisen
      • Vorteile
      • Schritte
      • Leistungen
      • Anleitungen & Formulare
      • Kontakt
      • Broschüre
      • Preise
    • Angebote abgeben
      • Vorteile
      • Schritte
      • Signatur
      • Kontakt
      • Broschüre
  • Über uns
  • Team
  • Support
  • News
  • Webinarkalender
  • Events
  • Karriere
  • Presse
Contact Icon
Direkter und persönlicher Support

Wir helfen Ihnen gerne! Sie erreichen uns Mo - Do 8:00 - 17:00 Uhr und Fr 8:00-14:30 Uhr.

Hier Ihre ANKÖ-Nummer registrieren

+43 1 3336666-0

office@ankoe.at

Neu: EU-weite einheitliche Eigenerklärung

Neu: EU-weite einheitliche Eigenerklärung
 

Vergaberechtliche Judikatur und Praxistipps

bearbeitet von Schramm Öhler Rechtsanwälte (Juni 2015)

Durch die Einführung eines europaweit einheitlichen Standardformulars soll der Verwaltungsaufwand für Wirtschaftsteilnehmer gesenkt werden.

Durch eine Eigenerklärung bestätigt der Bewerber bzw Bieter, dass er die in den Ausschreibungsunterlagen festgelegten Eignungskriterien erfüllt, wodurch die tatsächliche Vorlage dieser Nachweise unterbleiben kann. Gestützt auf die neue Vergaberichtlinie (2014/24/EU) möchte die Europäische Kommission EU-weit die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (im folgenden „EEE“) einführen. Die nationalen Eigenerklärungen sollen dabei durch die EEE ersetzt werden. Grundgedanke der Einführung ist es, den Verwaltungsaufwand für öffentliche Auftraggeber und Wirtschaftsteilnehmer innerhalb der EU zu senken und den Zugang zu Vergabeverfahren in anderen Staaten zu erleichtern, weshalb die EEE in alle Sprachen der EU übersetzt wird.

Der Auftraggeber hat bei der Ausarbeitung der Ausschreibungsunterlagen die EEE vorzubereiten. Dabei ist sie so auszufüllen, dass für den Bewerber bzw. Bieter ersichtlich ist, welche Angaben von ihnen verlangt werden. Eine wesentliche Vereinfachung kann für den Bewerber bzw Bieter darin bestehen, dass die bereits in einer früheren Auftragsvergabe genutzte EEE wiederverwendet werden darf, sofern bestätigt wird, dass die darin enthaltenen Informationen nach wie vor korrekt sind.

Weitere Informationen zu EEE finden Sie hier.

Autor: Emanuel Varvaroi

Footer logo

Auftragnehmerkataster Österreich
ANKÖ Service Ges.m.b.H.
ANKÖ Mitglieder Service Ges. m. b. H.

Anschützgasse 1, 1150 Wien

+43 1 3336666-0

office@ankoe.at

© 1999 - 2024

  • Auftraggeber:innen
    • Aufträge ausschreiben
    • Eignung prüfen
    • Auktionen durchführen
  • Auftragnehmer:innen
    • Aufträge finden
    • Eignung nachweisen
    • Angebote abgeben
  • Support
  • Vergabeglossar
  • FAQ
  • Presse
  • Über uns
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
Newsletter abonnieren