Sie wünschen – wir spielen! Auf mehrfachen Kundenwunsch hin haben wir reagiert und bereits umgesetzt: Ab sofort ist die LSD-BG-Abfrage nun für alle Unternehmen möglich.
Bisher konnten nur im ANKÖ geführte Unternehmen nach LSD-BG abgefragt werden. NEU: Ab sofort steht öffentlichen Auftraggebern diese praktische Funktion für alle Unternehmen zur Verfügung, selbst wenn diese nicht (aktiv) im ANKÖ geführt werden.
Dazu wurde ein neuer Menüpunkt „Auskunft nach LSD-BG“ auf der linken Seite des ANKÖ LgU-Portals integriert. Hier kann nun nach einem beliebigen Unternehmen über den Firmenwortlaut, die Firmenbuchnummer sowie die Beitragskontonummer (samt dazugehörigem KV-Träger) gesucht werden.
Für öffentliche Auftraggeber wird die Prüfung von Verstößen gemäß Lohn- und Sozialdumpinggesetz (LSD-BG) über den ANKÖ dadurch noch einfacher.
Hintergrund:
Der ANKÖ hat seit Anfang April 2016 eine Schnittstelle zum Kompetenzzentrum Lohn- und Sozialdumping der WGKK für Auskünfte (damals) gemäß § 7n AVRAG eingerichtet. Seit 1. Jänner 2017 ist diese Auskunft im Lohn- und Sozialdumpinggesetz (LSD-BG) geregelt. Dieses Service ist über die Liste geeigneter Unternehmer® für öffentliche Auftraggeber zugänglich und ermöglicht somit eine sofortige Auskunft aus der Verwaltungsstrafevidenz gem. § 35 LSD-BG für im ANKÖ geführte Unternehmen.
Vielen Dank für Ihr Feedback! Denn aus Ihren Anregungen entwickeln wir Lösungen.
Sollte es weitere Fragen, Wünsche oder Anregungen geben, bitten wir um Kontaktaufnahme. Wir freuen uns auf Sie!