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Neue Prüfkommission soll militärische Beschaffung transparenter machen

Geschrieben von Peter Schurr | 29.04.2025 13:07:53

Österreich hat ein neues Instrument geschaffen, das militärische Beschaffungsvorhaben transparenter, sparsamer und rechtlich abgesichert machen soll: die Beschaffungs-Prüfkommission (BPK). Doch was genau macht dieses neue Gremium und warum wurde es eingerichtet?

Ein neues Kontrollgremium mit besonderem Auftrag

Mit der Beschaffungs-Prüfkommission wurde erstmals ein eigenständiges Gremium in der österreichischen Rechtsordnung geschaffen, das sich ausschließlich mit der Beratung und Kontrolle militärischer Beschaffungen beschäftigt. Ziel ist es, für mehr Transparenz, Sparsamkeit und Gesetzmäßigkeit bei großen Rüstungsvorhaben zu sorgen.

Die rechtliche Grundlage dafür bildet das Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz (LV-FinG), genauer gesagt § 2 Abs. 3. Darin ist vorgesehen, dass bestimmte Beschaffungsvorhaben beim Bundesministerium für Landesverteidigung einer zusätzlichen Prüfung unterzogen werden – und zwar durch eine unabhängige Kommission.

Von der Vorhabensabsicht bis zur Umsetzung

Ein wesentliches Merkmal: Die BPK wird nicht erst aktiv, wenn ein offizielles Vergabeverfahren läuft. Schon ab dem Moment, wo eine sogenannte „Vorhabensabsicht“ vorliegt, kann sie tätig werden – also bereits in einer sehr frühen Phase der Planung. Dabei ist keine formale Einleitung eines Verfahrens notwendig.

Die Kommission prüft dabei nicht nur die Rechtmäßigkeit, sondern auch die Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit eines Vorhabens – also ob es überhaupt sinnvoll und notwendig ist. Im besten Fall kann sie so helfen, problematische Beschaffungsvorhaben frühzeitig zu erkennen und gegenzusteuern.

Beratung statt Weisung

Wichtig: Die BPK ist kein Kontrollorgan mit Durchgriffsrechten, sondern ein beratendes Gremium. Seine Empfehlungen sind rechtlich nicht bindend, sollen aber der Politik als Entscheidungsgrundlage dienen. Diese Form der „politischen Kontrolle“ ist verfassungsrechtlich zulässig, weil sie nicht in die Weisungsfreiheit des Bundesministers eingreift, sondern diesem beratend zur Seite steht.

Reaktion auf internationale Entwicklungen

Die Schaffung der BPK wurde nicht zuletzt durch die veränderte geopolitische Lage, insbesondere den Russland-Ukraine-Krieg, befeuert. Im Regierungsprogramm 2020–2024 wurde unter anderem eine „verstärkte Kontrolle bei Großbeschaffungen“ angekündigt – die Einrichtung der Kommission kann als konkrete Umsetzung dieser Ankündigung gesehen werden.

Fazit: Ein Schritt zu mehr Transparenz

Mit der BPK wurde ein neues Kapitel im österreichischen Beschaffungswesen aufgeschlagen. Ob sie langfristig zur besseren Steuerung und Kontrolle von Rüstungsausgaben beiträgt, wird sich zeigen – aber der Ansatz, schon frühzeitig externe Expertise einzubinden, ist auf jeden Fall ein Schritt in Richtung Transparenz und guter Haushaltsführung.

Wer tiefer in die Materie einsteigen möchte

Ein umfassender Fachartikel zur BPK von Gerhard Saria ist in der Zeitschrift für Vergaberecht des Verlag Österreich erschienen: Die Ausgabe kann hier erworben werden.