Gemeinsam mit dem Gemeindebund hat die Sozialpartner-Initiative „Faire Vergaben sichern Arbeitsplätze“ einen Leitfaden für Kommunen entwickelt. So soll für kleinere Gemeinden die Durchführung von Vergaben nach dem Bestangebotsprinzip erleichtert werden.
„Die Gemeinden sind die größten öffentlichen Auftraggeber des Landes“, sagt Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer bei einer Pressekonferenz in Wien. „Sie investieren insgesamt mehr als zwei Milliarden € pro Jahr in neue Projekte.“ Trotzdem sei der Vergabeprozess für kleinere Akteure auf den ersten Blick oft komplex, sowohl für Auftragnehmer als auch für Auftraggeber. Mödlhammer: „Das hat zur Folge, dass kleinere Betriebe bei öffentlichen Ausschreibungen gar nicht mehr mitbieten.“
Um den Gemeinden hier unter die Arme zu greifen und sie speziell bei dem seit vergangenem Jahr geltenden Bestbieterprinzip zu unterstützen, hat der Gemeindebund gemeinsam mit der Initiative „Faire Vergaben“ daher einen eigens zugeschnittenen Leitfaden präsentiert, der nun an alle Gemeinden übermittelt wird. „Mit der Einführung des Bestbieterprinzips wurde ein Schritt für faire Vergaben gesetzt“, sagt der Chef der Gewerkschaft Bau-Holz und Abgeordneter zum Nationalrat, Josef Muchitsch. „Nicht der Preis allein zählt bei Auftragsvergaben in der Bauwirtschaft.“ Das wiederum bringe auch für regionale Klein- und Mittelbetriebe bessere Chancen, bei öffentlichen Bauaufträgen konkurrenzfähig mitbieten zu können.
Aufholbedarf
Seit rund einem Jahr ist das Bestangebotsprinzip durch eine Novelle im Bundesvergabegesetz nun bereits als Standardverfahren bei öffentlichen Vergaben vorgesehen. In Österreich kommt es aber immer noch deutlich zu kurz. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des Wirtschaftsforschungsinstitut WIFO im Auftrag des Fachverbands der Elektro- und Elektronikindustrie. Nur etwas mehr als die Hälfte der Oberschwellenverfahren wird mittels Bestbieterverfahren durchgeführt.
In den Fällen, wo es eingesetzt wird, wird der vorhandene Spielraum meist nicht genutzt. Wie die WIFO-Studie zeigt, wird bei rund jedem fünften Verfahren der Preis mit einer Gewichtung von 95 Prozent bewertet. Bei einem Drittel der Ausschreibungen wird der Preis immer noch mit 90 Prozent gewichtet. Damit handele es sich um verdeckte Billigstbieterverfahren, heißt es vom Fachverband. Die Hebelwirkung des Bestbieterprinzips werde damit nicht genutzt, so die Kritik weiter.
Einfache Anwendung
Unterstützung für Gemeinden gibt es aber nicht zuletzt durch eine Kooperation zwischen Kommunalnet, dem Gemeindebund und dem ANKÖ. „Sowohl mit der ANKÖ e-Vergabe-Lösung als auch mithilfe der gesammelten Eignungsnachweise in der Liste geeigneter Unternehmer ® (LgU) haben Kommunen die richtigen Werkzeuge an der Hand, um komfortabel und rechtssicher öffentliche Vergaben durchzuführen“, sagt ANKÖ-Geschäftsführer Dr. Alfred Jöchlinger. Wie einfach dabei die Handhabung der ANKÖ-Plattform ist, davon konnte sich die Initiative „Faire Vergaben“ bei einem Besuch in der Anschützgasse selbst ein Bild machen. Sowohl mit der LgU als auch in der e-Vergabe-Lösung ist das Bestbieterprinzip mit wenigen Klicks überprüf- und anwendbar.
Hier finden Sie den Leitfaden als PDF-Datei.