Am 1. September 2025 fällt in Österreich das Amtsgeheimnis – und wird durch ein umfassendes Informationsrecht ersetzt. Das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bringt weitreichende Veröffentlichungspflichten für öffentliche Auftraggeber:innen mit sich. Um diese Anforderungen einfach, rechtskonform und effizient umzusetzen, hat der ANKÖ seine E-Vergabe-Lösung um ein neues IFG-Modul erweitert. Dieses bietet umfassende Unterstützung bei der Bereitstellung und Veröffentlichung relevanter Daten. Jetzt unverbindlich registrieren und als Erste:r erfahren, wann’s losgeht.
Mit 1. September 2025 tritt in Österreich das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft. Es ersetzt das jahrzehntelang geltende Amtsgeheimnis durch ein verfassungsrechtlich verankertes Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen (Artikel 22a B-VG). Das bedeutet: Bürger:innen können künftig aktiv Informationen bei öffentlichen Stellen anfordern – oder sie werden sogar automatisch online veröffentlicht.
Davon betroffen sind nicht nur Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltungen, sondern auch Gerichte, der Rechnungshof sowie ausgegliederte Einrichtungen und staatsnahe Unternehmen. Besonders relevant: Die Pflicht zur Offenlegung von Verträgen ab einem Schwellenwert von 100.000 Euro.
Das IFG verpflichtet öffentliche Stellen, Informationen von allgemeinem Interesse proaktiv, digital und barrierefrei zu veröffentlichen – zum Beispiel auf data.gv.at. Zusätzlich können auch individuelle Anfragen gestellt werden. Die Veröffentlichung umfasst Dokumente, Berichte, Verträge, E-Mails und andere amtliche Informationen, sofern keine gesetzlich geregelten Ausnahmen vorliegen (z. B. Datenschutz oder Geschäftsgeheimnisse).
Um öffentliche Auftraggeber:innen bei der Einhaltung dieser neuen Pflichten zu entlasten, bietet der ANKÖ ab September 2025 ein eigenes IFG-Modul in der eVergabe+ an. Dieses ermöglicht:
Damit wird nicht nur Rechtssicherheit gewährleistet – auch interne Prozesse bleiben schlank und nachvollziehbar.
Im System steht ein eigenes Formular „IFG-Publikation“ zur Verfügung. Es lässt sich direkt im jeweiligen Vergabeverfahren ausfüllen oder auch unabhängig davon nutzen. Nach dem Speichern erscheint die Publikation sowohl im Verfahren als auch in einer zentralen IFG-Übersicht, die filter- und durchsuchbar ist.
Das sorgt für Klarheit, Struktur und Wiederauffindbarkeit – genau das, was bei steigenden Transparenzanforderungen gebraucht wird.
Das neue IFG ist Chance und Herausforderung zugleich. Mit dem ANKÖ sind Sie bestens vorbereitet.
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