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OGD Open Government Data - Schnittstelle zu data.gv.at - Änderung der gesetzlichen Bekanntmachungspflichten ab 01.03.2019

Geschrieben von Admin | 18.02.2019 11:00:00
 

Was ist neu ab dem 1. März 2019 in Bezug auf Open Government Data? – Alle Antworten dazu und alles was der ANKÖ schon für Sie getan hat lesen Sie hier in diesem Artikel.

 

Das Bundesvergabegesetz 2018 schreibt ab dem 01.03.2019 vor, Bekanntmachungen und Bekanntgaben in Österreich im Oberschwellen-, sowie im Unterschwellenbereich vorzunehmen, indem die Metadaten der Kerndaten von Vergabeverfahren (gemäß Anhang VIII BvergG 2018) auf https://www.data.gv.at bereitgestellt werden.

ANKÖ hat die Schnittstelle zu data.gv.at bereits erfolgreich umgesetzt und getestet. Damit ist sichergestellt, dass Bekanntmachungen und Bekanntgaben auch nach dem 01.03.2019 gesetzeskonform erfolgen.

Das ist für Auftraggeber neu und das macht ANKÖ für Sie in der eVergabe+:

  1. Jede Bekanntmachung wird über ANKÖ e-Vergabe+ im Beschafferprofil des jeweiligen Auftraggebers ggf. im EU-Amtsblatt publiziert. Die Kerndaten werden dabei automatisch (im Hintergrund) auf data.gv.at referenziert. Hier besteht kein Handlungsbedarf seitens des Auftraggebers. 
  2. Ab 01.03.2019 kommen die Publikationsmedienverordnungen nicht mehr zur Anwendung, das heißt, der Auftraggeber kann frei entscheiden, wo die Bekanntmachung bzw. Bekanntgabe veröffentlicht wird, solange die Kerndaten dieser Veröffentlichung auf data.gv.at referenziert werden.  
  3. Im Zuge der Eingabe der (Kern)-Daten in das Bekanntmachungs-/Bekanntgabeformular ist für eine korrekte data.gv.at – Referenz darauf zu achten, dass das Feld „Nationale Identifikationsnummer“ richtig befüllt ist („0“ ist kein ausreichender Wert). Um Ihnen die aufwändige Suche nach der passenden Nationalen Identifikationsnummer im Ergänzungsregister für sonstige Betroffene (ERsB) zu ersparen, haben wir sowohl bei der Anlage des Verfahrens, sowie in den Bekanntmachungsformularen eine Suchfunktion integriert, welche es Ihnen ermöglicht die passende Identifikationsnummer über die Schnittstelle zu finden.   
  4. Für öffentliche Auftraggeber im Vollziehungsbereich des Bundes ist zu beachten, dass gemäß § 66 und § 237 BvergG 2018, jeder vergebene Auftrag (sowie jede Rahmenvereinbarung und jeder Ideenwettbewerb), dessen Wert zumindest 50.000 EUR übersteigt, ebenfalls über die Metadaten der Kerndaten an data.gv.at gemeldet werden muss. Die Frist beträgt 30 Tage ab Zuschlagserteilung, bzw. Abschluss der Rahmenvereinbarung bzw. des Ideenwettbewerbs. In der ANKÖ e-Vergabe kann diese Meldung über das Formular „Bekanntgabe vergebener Aufträge“ erledigt werden. WICHTIG: Selbst wenn ein Verfahren nicht über die ANKÖ e-Vergabe abgewickelt wird, kann die Meldung der vergebenen Aufträge über die Plattform laufen. Dazu muss das Verfahren im System angelegt werden und das Formular „Bekanntgabe vergebener Aufträge“ veröffentlicht werden.
 

Das ist für Auftragnehmer neu und das macht ANKÖ für Sie im Vergabeportal:

Das ANKÖ Vergabeportal.at wird Ihnen weiterhin alle österreichischen Ausschreibungen in gewohnter Art und Weise zur Verfügung stellen. Im Gegensatz zur Initiative “offene Daten Österreichs”, bekommen Sie hier die Kerndaten in bisherigem Format und angereichert um weitere Informationen (z.B. Links zu den Unterlagen, Auflistung aller Lose, Kontaktstellen, etc.).

Die Vorteile der Standardisierung mancher Kerndaten aller österreichischen Aufträge wollen wir unseren Kunden auch weitergeben: 

In der Suche in unserer Ausschreibungsdatenbank können Sie dann künftig auch nach

  • CPV-Codes suchen: es werden zu allen Leistungen Ziffern hinterlegt, die Ihre Suche präzisieren. Weitere Informationen: https://simap.ted.europa.eu/de/web/simap/cpv
  • NUTS-Codes suchen: es werden zu allen Leistungen Regionen hinterlegt, um Ihre Suche örtlich besser eingrenzen zu können. (z.B. Unterteilung der Steiermark in : AT221 Graz, AT 222 Liezen, AT223 Östliche Obersteiermark, AT 224 Oststeiermark, AT 225 West- und Südsteiermark, AT 226 Westliche Obersteiermark)

Die bisherigen Suchmöglichkeiten (Textsuche, Bundesländer) bleiben Ihnen weiterhin erhalten, Sie können die zusätzlichen Funktionen ab März zur Präzisierung verwenden.

Der weitere Jahresverlauf 2019 wird Ihnen noch weitere Vorteile und neue Optionen unserer Datenbank bringen:

  • Verbesserungen bei der Zusendung der Suchprofile
  • ANK „Insights”: Statistische Aufbereitungen der Marktübersicht und Infos über Auftraggeber, und damit massive Erleichterungen Ihrer Marktrecherchen und Marktpotentialanalyse
 

Alle Neuerungen werden in ein neues Design eingebunden. Das Vergabeportal.at wird sich daher für unsere Kunden noch benutzerfreundlicher und in einer verbesserten mobilen Version gestalten.