Öffentliche Auftraggeber:innen stehen bei der Vergabe von Aufträgen vor einer komplexen Aufgabe: Sie müssen gemäß Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018) sicherstellen, dass sie Aufträge nur an geeignete – also befugte, leistungsfähige und zuverlässige – Unternehmen vergeben. Eine mangelhafte Eignungsprüfung kann weitreichende rechtliche und finanzielle Folgen haben.
Das BVergG 2018 verpflichtet öffentliche Auftraggeber:innen zu einer umfassenden Prüfung potenzieller Auftragnehmer:innen. Neben der grundsätzlichen Eignung müssen auch mögliche Ausschlussgründe geprüft und dokumentiert werden. Dies stellt besonders kleinere Gemeinden vor erhebliche Herausforderungen, da Informationen aus verschiedenen Quellen zusammengetragen und bewertet werden müssen.
Die ANKÖ Liste geeigneter Unternehmen® (LgU) bietet durch ihre automatisierten Schnittstellen tagesaktuelle und rechtssichere Daten. Diese umfassen:
Ein besonders wichtiges Element ist die seit BVergG 2018 verpflichtend zu prüfende Registerauskunft für Verbände. Sie liefert nicht nur Informationen über kartellrechtliche Verurteilungen, sondern zeigt auch an, ob ein Unternehmen aktuell als Beschuldigter in einem Verfahren geführt wird.
Zur Unterstützung der Eignungsprüfung können Unternehmen bei Vergehen oder Verurteilungen direkt in der LgU-Datenbank Stellungnahmen hinterlegen. Diese dokumentieren die ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen und ermöglichen Auftraggeber:innen eine fundierte Beurteilung der aktuellen Zuverlässigkeit.
Die LgU® protokolliert automatisch alle Prüfschritte und erstellt eine lückenlose Dokumentation. Auch das ist von besonderer Bedeutung, da öffentliche Auftraggeber:innen nachweisen können müssen, dass sie ihre Prüfpflichten erfüllt haben. Die automatisierte Dokumentation schützt somit vor späteren Anfechtungen der Vergabeentscheidung.
Die rechtssichere Prüfung der Bieter:inneneignung ist keine optionale Zusatzleistung, sondern eine gesetzliche Pflicht. Die LgU® vereinfacht durch ihre automatisierten Schnittstellen und tagesaktuellen Daten die Eignungsprüfung erheblich. Sie minimiert nicht nur den Verwaltungsaufwand, sondern reduziert auch das Risiko von Fehlentscheidungen bei der Auftragsvergabe. In Zeiten zunehmender vergaberechtlicher Anforderungen ist sie damit ein unverzichtbares Instrument für eine professionelle Gemeindeverwaltung.