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Rechtssichere Eignungsprüfung schützt Gemeinden bei der Vergabe

Geschrieben von Peter Schurr | 20.12.2024 08:02:06

Öffentliche Auftraggeber:innen stehen bei der Vergabe von Aufträgen vor einer komplexen Aufgabe: Sie müssen gemäß Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018) sicherstellen, dass sie Aufträge nur an geeignete – also befugte, leistungsfähige und zuverlässige – Unternehmen vergeben. Eine mangelhafte Eignungsprüfung kann weitreichende rechtliche und finanzielle Folgen haben.

Gesetzliche Verpflichtungen erfordern sorgfältige Prüfung 

Das BVergG 2018 verpflichtet öffentliche Auftraggeber:innen zu einer umfassenden Prüfung potenzieller Auftragnehmer:innen. Neben der grundsätzlichen Eignung müssen auch mögliche Ausschlussgründe geprüft und dokumentiert werden. Dies stellt besonders kleinere Gemeinden vor erhebliche Herausforderungen, da Informationen aus verschiedenen Quellen zusammengetragen und bewertet werden müssen. 

Tagesaktuelle Daten durch automatisierte Schnittstellen 

Die ANKÖ Liste geeigneter Unternehmen® (LgU) bietet durch ihre automatisierten Schnittstellen tagesaktuelle und rechtssichere Daten. Diese umfassen: 

  • Grundlegende Unternehmensinformationen durch GISA und Firmenbuch 
  • Sozialversicherungsrechtliche Daten von BUAK und ÖGK 
  • Bonitätsinformationen des KSV1870 
  • Exklusive Schnittstellen zur Verwaltungsstrafevidenz des LSDB bei der ÖGK 
  • Zentrale Verwaltungsstrafevidenz des Bundesministeriums für Finanzen bezüglich AuslBG 

Kartellrechtliche Prüfung durch Verbandsregisterauskunft 

Ein besonders wichtiges Element ist die seit BVergG 2018 verpflichtend zu prüfende Registerauskunft für Verbände. Sie liefert nicht nur Informationen über kartellrechtliche Verurteilungen, sondern zeigt auch an, ob ein Unternehmen aktuell als Beschuldigter in einem Verfahren geführt wird. 

Zur Unterstützung der Eignungsprüfung können Unternehmen bei Vergehen oder Verurteilungen direkt in der LgU-Datenbank Stellungnahmen hinterlegen. Diese dokumentieren die ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen und ermöglichen Auftraggeber:innen eine fundierte Beurteilung der aktuellen Zuverlässigkeit. 

Rechtssicherheit durch umfassende Dokumentation 

Die LgU® protokolliert automatisch alle Prüfschritte und erstellt eine lückenlose Dokumentation. Auch das ist von besonderer Bedeutung, da öffentliche Auftraggeber:innen nachweisen können müssen, dass sie ihre Prüfpflichten erfüllt haben. Die automatisierte Dokumentation schützt somit vor späteren Anfechtungen der Vergabeentscheidung. 

Fazit 

Die rechtssichere Prüfung der Bieter:inneneignung ist keine optionale Zusatzleistung, sondern eine gesetzliche Pflicht. Die LgU® vereinfacht durch ihre automatisierten Schnittstellen und tagesaktuellen Daten die Eignungsprüfung erheblich. Sie minimiert nicht nur den Verwaltungsaufwand, sondern reduziert auch das Risiko von Fehlentscheidungen bei der Auftragsvergabe. In Zeiten zunehmender vergaberechtlicher Anforderungen ist sie damit ein unverzichtbares Instrument für eine professionelle Gemeindeverwaltung. 

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