Die Ibiza-Affäre im Mai 2019 hat auch für die Vergabe-Welt eine erhöhte mediale Aufmerksamkeit mit sich gebracht. So freuen wir uns, von Mag. Bettina Fink vom ORF für das Wirtschaftsmagazin ECO kontaktiert worden zu sein, um als Vergabe-Komplettanbieter Klarheit über die österreichische Vergabepraxis geben zu können.
ORF: „Wie schätzen sie die Vergabepraxis in Österreich ein – wie transparent läuft das ab, wo ist die Transparenz gut, wo wäre sie noch verbesserungswürdig? Was hat die Novelle 2018 da gebracht? Wo und wie weit ist es realistisch, dass ein einzelner Politiker bestimmen kann, wer welchen Auftrag erhält und wer nicht? Reichen da die rechtlichen Vorgaben – oder welche bräuchte es zusätzlich?“
ANKÖ: „ANKÖ ist Komplettanbieter im Vergabebereich und seit 1999 tätig. Über unsere online E-Vergabe-Plattform werden jährlich mehrere tausend Verfahren abgewickelt. Rund 50 % aller elektronischen Vergaben („eVergaben“) werden in Österreich über ANKÖ abgewickelt.
Seit 18.10.2018 ist gemäß Bundesvergabegesetz 2018 die ausschließlich elektronische Abwicklung von Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich für öffentliche Auftraggeber verpflichtend. Dies gilt für Bauaufträge mit einem geschätzten Auftragswert von mehr als 5.548.000 € und für Liefer- und Dienstleistungsaufträge mit einem Auftragswert von mehr als 221.000 €. Bei Verwendung einer Plattform zur elektronischen Abwicklung dieser Vergabeverfahren wird jeder Schritt auf Auftraggeber- und Bieterseite mitprotokolliert und kann bei Bedarf nachvollzogen werden. Die Plattform stellt sicher, dass die Angebotsdaten von der Angebotserstellung bis zur Angebotsöffnung durch den öffentlichen Auftraggeber verschlüsselt sind. Insoweit ist für das jeweilige, über die Plattform abgewickelte Vergabeverfahren Transparenz gegeben. ANKÖ stellt öffentlichen Auftraggebern eine derartige Plattform zur Verfügung, über die mehr als 50 % der Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich abgewickelt werden.
Darüber hinaus schreibt das Bundesvergabegesetz 2018 vor, dass ab 1.3.2019 vergebene Aufträge im Bundesbereich mit einem Auftragswert größer 50.000 € über die Open Government Data Plattform (data.gv.at) bekannt gemacht werden müssen. Diese Bekanntgaben werden über das Unternehmensserviceportal veröffentlicht und sind damit öffentlich zugänglich. Transparenz ist also auch hier gegeben.
Die rechtlichen Vorgaben sind unserer Meinung nach für den Oberschwellenbereich ausreichend, sofern sie eingehalten werden. Eine potenzielle Stärkung der Transparenz sehen wir in einer rechtlichen Vorgabe der elektronischen Abwicklung auch für den Bereich unter den Schwellenwerten.“
Innerhalb der Portalwelt gibt es volle Rechtssicherheit, weil keine Dokumente vergessen werden oder verloren gehen können und alle Prozessschritte lückenlos rechtsgültig dokumentiert werden.