Nach knapp zwei Monaten Koalitionsverhandlung hat sich ÖVP und FPÖ auf ein gemeinsames Regierungsprogramm geeinigt. Auch für den Vergabebereich bringt das einige Änderungen mit sich. Die Pflichtveröffentlichung in Printmedien sollen gestrichen werden und die ANKÖ Liste geeigneter Unternehmer wird als „nationale Liste“ anerkannt.
Immer stärker werden in Österreich bei Vergabeverfahren elektronische Plattformen verwendet. Diese Art der Durchführung wird auch immer stärker angenommen. Bislang gab es allerdings eine große Ausnahme: Bekanntmachungen mussten ebenfalls in Printmedien veröffentlicht werden. Diese Pflicht soll nun nach dem neuen Regierungsprogramm aufgehoben werden. Unter dem Punkt "schlanker Staat" und bei den Maßnahmen zum Bürokratieabbau heißt es dazu: "Abschaffung der Verlautbarungspflichten".
Nationale Liste soll genutzt werden
Erleichterungen soll es im Vergabebereich, aber auch für Unternehmen geben: Wie im Regierungsprogramm ebenfalls festgeschrieben ist, soll die Liste geeigneter Unternehmer (LgU+) als „nationale Liste“ gemäß EU-Vergaberichtlinie anerkannt werden. Das bedeutet, mit der Listung im ANKÖ können Unternehmen auch im EU-Raum ihre Eignung leichter nachweisen. Viele Länder haben diese Möglichkeit der EU-Richtlinie bereits genutzt und ihre Unternehmen für den EU-weiten Wettbewerb gerüstet – nun wird diese Unterstützung auch für österreichische Unternehmen wahrgenommen.
Wie bisher bringt die Hinterlegung von Eignungsnachweisen in der LgU aber auch wirtschaftliche Vorteile. Nachdem Eignungsnachweise nur einmal hinterlegt werden müssen und bei künftigen Vergabeverfahren wieder benutzt werden können, sparen sich Unternehmen im Durchschnitt über 1.000 € pro Jahr. Auftraggeber sparen sich pro Prüfung rund 140 €, österreichweit bringt das insgesamt eine Einsparung von 7,8 Millionen €.