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Registerauskunft für Verbände online beantragen

Geschrieben von Enes Seljubac | 01.07.2024 10:17:00

Eine Verbandsregisterauskunft wird benötigt, um die berufliche Zuverlässigkeit eines Unternehmens im Rahmen von Vergabeverfahren sicherzustellen.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Bundesvergabegesetzes (BVergG 2018) am 21.08.2018 haben sich Änderungen im Bereich der Eignungsvoraussetzungen für Bieter ergeben. Eine wichtige Neuerung ist die Möglichkeit, eine Registerauskunft für Verbände (Verbandsregisterauskunft) als Nachweis der Zuverlässigkeit eines Unternehmens zu verlangen. Diese Auskunft ist notwendig, um zu belegen, dass gegen den Bieter keine Ausschlussgründe gemäß § 78 Abs 1 BVergG vorliegen und er zuverlässig im Sinne des § 82 BVergG ist.

Zweck der Verbandsregisterauskunft

  1. Nachweis der Zuverlässigkeit: Die Verbandsregisterauskunft bestätigt, dass die berufliche Zuverlässigkeit eines Verbandes nicht in Frage gestellt ist und keine relevanten Verurteilungen vorliegen.
  2. Überprüfung von Ausschlussgründen: Sie stellt sicher, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 78 Abs 1 Z 1 BVergG vorhanden sind, was eine Teilnahme an Vergabeverfahren ermöglichen.
  3. Rechtliche Sicherheit: Die Auskunft bietet sowohl Auftraggebern als auch Bietern rechtliche Sicherheit und Transparenz im Vergabeverfahren.

So kann man eine Registerauskunft für Verbände online beantragen

Für Informationen zur Registerauskunft für Verbände informieren Sie sich bitte vorab auf der Homepage der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA).

Verbandsregisterauskunft – wer bekommt sie?

Verbände im Sinne des VbVG sind juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften. Nähere Infos finden Sie auf unserer Homepage.


  •  Juristische Personen: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG), Genossenschaft.
  • Eingetragene Personengesellschaften: Kommanditgesellschaft (KG), Offene Gesellschaft (OG) oder eine GmbH & Co KG.
  • NICHT: Einzelunternehmer oder auch eingetragene Einzelunternehmer (e.U.) sind natürliche Personen und bekommen daher keine Verbandsregisterauskunft.

1.    Schritt:


Füllen Sie das Antragsformular aus. Dieses finden Sie hier.


Tipp:

Wir empfehlen die Antragsgebühr von EUR 63,-- bereits vor Antragstellung auf das Konto IBAN AT62 0100 0000 0546 0449 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien bei der BAWAG P.S.K. (BIC BUNDATWW) einzuzahlen. auf den verwendeten Zahlungs- und Überweisungsbelegen den Verwendungszweck bzw. die Zahlungsreferenz „Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA)“ sowie den Namen des Verbandes und die Firmenbuchnummer einzutragen und den entsprechenden Nachweis über die erfolgte Zahlung gleichzeitig mit dem Antrag zu übersenden.
 

2.    Schritt:


Die Verbandsregisterauskunft kann online beantragt werden unter Allgemeine Eingabe auf https://justizonline.gv.at/jop/web/formulare/gruppe/6

(1) Klicken Sie auf das Symbol für elektronische Übermittlung und melden Sie sich an.

Weiterhin kann die Registerauskunft für Verbände auch postalisch, per Fax oder persönlich eingebracht werden. Eine Antragstellung per E-Mail ist gesetzlich nicht vorgesehen und daher unzulässig!

Die Kontaktdaten lauten:
Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) Dampfschiffstraße 4
1030 Wien
Tel.: +43 (1) 52152 DW 5969 oder 9601
Fax: +43 (1) 52152 - 9604
 

3.    Schritt:


Wenn Sie sich für eine Online-Beantragung entscheiden, füllen Sie Seite 1 des Online-Formulars (Pflichtfelder) entsprechend aus.

(2) Klicken Sie auf Weiter.

Seite 2

(3)  Wählen Sie bitte bei Gericht/Staatsanwaltschaft die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (Wien) – (020) am Ende des Dropdown Feldes und geben Sie den Betreff Registerauskunft für Verbände und ein Vorbringen/Text ein
und klicken Sie anschließend auf Weiter.

(4) und klicken Sie anschließend auf Weiter.


Seite 3

(5)  Laden Sie bitte nun das zuvor ausgefüllte Antragsformular und die Einzahlungsbestätigung der Antragsgebühr als PDF hoch
Achten Sie dabei darauf, dass das Dokument dem PDF/A Standard entspricht und führen Sie ansonsten eine Konvertierung durch.
(6) und klicken Sie anschließend auf Weiter.


Kontrollseite

(7)  Kontrollieren Sie Ihre Eingaben und senden Sie, durch Klicken des Buttons "Jetzt senden" die Daten direkt an die WKStA.

Die Ausstellung der Verbandsregisterauskunft/Registerauskunft für Verbände dauert im Normalfall bis zu drei Werktage.


Fazit

Mit dem neuen Bundesvergabegesetz (BVergG 2018) ist die Verbandsregisterauskunft ein wichtiger Nachweis der beruflichen Zuverlässigkeit in Vergabeverfahren. Unsere Anleitung zeigt, wie Sie diese Auskunft einfach und unkompliziert online beantragen können. Laden Sie die erhaltene Auskunft bequem auf Ihr ANKÖ-Unternehmensprofil hoch oder übermitteln Sie sie an Ihren ANKÖ-Kundenbetreuer. So sind Sie bestens gerüstet für eine erfolgreiche Teilnahme an Vergabeverfahren.