Die Strafregisterbescheinigung ist ein zentraler Nachweis der beruflichen Zuverlässigkeit und spielt im Vergabeverfahren bei der Eignungsprüfung eines Bieters eine entscheidende Rolle. Der öffentliche Auftraggeber muss prüfen, ob gegen den Unternehmer eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt, die einen Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zur Folge haben kann.
So wurde durch die Entscheidung des VwGH (VwGH vom 12.09.2016, Ra 2015/04/0081) auch klargestellt, dass neben der Strafregisterbescheinigung von Geschäftsführern und Aufsichtsratsmitgliedern, auch Strafregisterbescheinigungen der Prokuristen vorzulegen sind.
Online beantragen und einfach bereitstellen
Für viele Unternehmen bedeutet die Beibringung von Strafregisterbescheinigungen all dieser Personen einen erhöhten Zeitaufwand. Um die Bereitstellung dennoch so komfortabel wie möglich zu gestalten, empfiehlt der ANKÖ, die Strafregisterbescheinigung online anzufordern und in der Liste geeigneter Unternehmer (LgU+) bereitzustellen. Der Aufwand ist auf diesem Wege so gering wie möglich.
Eine kurze Anleitung finden Sie hier!
Hier geht es zum Online-Antrag im Portal des Bundesministeriums für Inneres.
Einzige Voraussetzung dafür ist eine Bürgerkarte, der ANKÖ empfiehlt dabei die Handysignatur. Diese Lösung schließt viele technische Probleme aus, da keine zusätzliche Software benötigt wird. (Als offizielle Registrierungsstelle, können Sie eine Handysignatur auch direkt beim ANKÖ aktivieren.)
Nach erfolgreicher Antragsstellung online - auch eine elektronische Zustellung ist möglich - übermitteln Sie Ihre aktuelle Strafregisterbescheinigung an den ANKÖ. Diese steht in der Folge als Dokument in der LgU+ für viele Ausschreibungen zur Verfügung.
Bei Fragen stehen Ihnen wichtige Informationen in der Support-Rubrik auf der ANKÖ Website oder das ANKÖ-Team sehr gerne zur Verfügung.
Mehr Informationen zur Liste geeigneter Unternehmer (LgU+) finden Sie hier.