Mit einem geschätzten Auftragswert im Oberschwellenbereich des BVergG gehen EU-weite Bekanntmachungs- und Bekanntgabeverpflichtungen einher, welche die Transparenz im öffentlichen Vergabewesen fördern. Welche Schwellenwerte in Österreich die Grenze zwischen Ober- und Unterschwelle definieren und warum diese von großer Bedeutung sind, haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst.
Die Schwellenwerte im öffentlichen Auftragswesen werden grundsätzlich auf Ebene der Europäischen Union festgelegt und variieren je nachdem, ob es sich um Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsaufträge handelt. Aufträge, welche in den sogenannten Oberschwellenbereich fallen (also Aufträge, die ein bestimmtes Volumen übersteigen), sind von besonderer Bedeutung, da für sie wegen ihrer möglicherweise grenzüberschreitenden Bedeutung strengere Regeln gelten.
Die Transparenz in Vergabeverfahren dient dazu, allen potenziellen Bieter:innen aus der EU faire Wettbewerbschancen zu bieten. Dies wird vor allem durch die umfassende Dokumentation und die öffentliche Zugänglichkeit der Ausschreibungen gewährleistet. Jeder Schritt im Vergabeprozess, von der Bekanntmachung der Ausschreibung bis zur Zuschlagserteilung, muss lückenlos nachvollziehbar und überprüfbar sein.
Den Grundsätzen des Vergaberechts (näher ausgestaltet durch das BVergG) kommt im Oberschwellenbereich besondere Bedeutung zu. Einen wesentlichen Eckpfeiler bildet dabei die Diskriminierungsfreiheit. Dies bedeutet, dass kein Unternehmen aufgrund seiner Nationalität, Größe oder Unternehmensform benachteiligt werden darf. Dies schlägt sich insbesondere in den zulässigen Festlegungen zu Eignungs-, Zuschlags- und Auswahlkriterien nieder.
Um den hohen Anforderungen an Transparenz und Gleichbehandlung zu genügen, sind im Oberschwellenbereich nur ausgewählte Verfahrensarten zulässig. Diese sind im „klassischen Bereich“ vor allem:
In Österreich, wie auch in anderen EU-Mitgliedstaaten, ist das Überschreiten bestimmter Schwellenwerte für die Anwendung der Vergaberegeln im Oberschwellenbereich maßgeblich. Diese Werte bestimmen, ob ein Vergabeverfahren strengeren oder weniger strengen Regularien unterliegt. Die aktuellen Schwellenwerte sind wie folgt festgesetzt:
Hier finden Sie eine detaillierte Auflistung aller geltenden Schwellenwerte und hier einen Artikel zur Schwellenwerteverordnung ab 1. Jänner 2024.
Die Schwellenwerte werden regelmäßig überprüft und können sich entsprechend der wirtschaftlichen Entwicklung und Inflation ändern. Öffentlichen Auftraggeber:innen ist zu empfehlen, sich vor jedem Beschaffungsvorhaben über die aktuell gültigen Schwellenwerte zu informieren.
In jedem Falle zu berücksichtigen sind die Regelungen zur Berechnung der im Vorfeld eines Vergabeverfahrens geschätzten Auftragswerte. Diese bilden die Grundlage für die Beurteilung, ob ein bestimmter Schwellenwert überschritten wird oder nicht. Gerade bei größeren Vorhaben gelten strenge Zusammenrechnungspflichten und Umgehungsverbote (so ist beispielsweise im Baubereich regelmäßig der kumulierte Wert aller Gewerke/Lose maßgeblich und nicht der Wert des Einzelauftrags).
Um die Einhaltung dieser gesetzlichen Anforderungen zu gewährleisten, ist es essenziell, dass alle Beteiligten im Vergabeprozess geschult sind und die rechtlichen Rahmenbedingungen genau kennen. Zudem ist eine kontinuierliche Überwachung und Anpassung der Prozesse notwendig, um auf Veränderungen im Markt oder in der Rechtslage rechtzeitig reagieren zu können.
Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich bieten durch die Vorgaben, denen sie unterliegen, sowohl Chancen als auch Herausforderungen. Während sie einerseits den fairen Wettbewerb fördern und zur Wirtschaftlichkeit und Effizienz bei der öffentlichen Auftragsvergabe beitragen, erfordern sie andererseits von den beteiligten Stellen ein hohes Maß an Fachwissen und Sorgfalt. Unternehmen, die regelmäßig an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen, müssen sich fortlaufend über Neuerungen informieren und ihre Prozesse entsprechend anpassen. Die Einhaltung dieser komplexen Regulierungen sichert nicht nur die Rechtssicherheit, sondern stärkt auch das Vertrauen in die öffentliche Auftragsvergabe.